Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.03.2009 - L 10 AL 7/09 WA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Darlegung eines Restitutionsgrundes gem § 202 SGG iVm § 580 Nr 5, 581 Abs 1 ZPO - Zeitpunkt der Erhebung einer Restitutionsklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Klage auf erneute Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Berufungsverfahrens aufgrund eines einem der mitwirkenden Richter vorgeworfenen strafbaren Verhaltens; Allgemeine Grundlagen und Darlegungserfordernisse für die Wiederaufnahme eines Verfahrens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Darlegung eines Restitutionsgrundes im sozialgerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 08.11.2006 - S 13 AL 657/05**
- SG Nürnberg, 21.05.2007 - S 13 AL 657/05
- LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
- LSG Bayern, 26.03.2009 - L 10 AL 7/09 WA
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
Möglichkeit der Auslegung einer Erledigterklärung durch den Kläger in einer …
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2009 - L 10 AL 7/09
Der Antrag der Klägerin auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 10 AL 179/07 wird als unzulässig verworfen.Am 05.06.2007 hat die Klägerin "Einspruch" bezüglich des "Urteils vom 21.05.2007" eingelegt (L 10 AL 179/07).
den Antrag auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 10 AL 179/07 als unzulässig zu verwerfen, hilfsweise den Antrag als unbegründet zurückzuweisen.
Die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 10 AL 179/07 ist weder statthaft noch fristgemäß und damit als unzulässig zu verwerfen.