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LSG Bayern, 26.04.2007 - L 4 KR 276/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansetzung eines Eckregelsatzes für den Haushaltsvorstand nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Bruttoeinnahme zur Festlegung der Belastungsgrenze; Leistung von Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze; Berechnung der Belastungsgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 26.08.2005 - S 9 KR 10/05
- LSG Bayern, 26.04.2007 - L 4 KR 276/05
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 20/07 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R
Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - …
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2007 - L 4 KR 276/05
Es ist nicht nur von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Beitragserstattung bei den Einnahmen zum Lebensunterhalt nach § 62 Abs. 2 Satz 4 SGB V zu berücksichtigen ist (hierzu die anhängige Revision B 1 KR 1/07 R), sondern ebenfalls, ob der Eckregelsatz nach dem SGB XII als fiktives Mindesteinkommen heranzuziehen ist, wenn die Berücksichtigung der Angehörigen und Kinder des Versicherten gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V zu keinem positiven Einkommen führt.