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   LSG Bayern, 26.04.2012 - L 7 AS 453/10   

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https://dejure.org/2012,6420
LSG Bayern, 26.04.2012 - L 7 AS 453/10 (https://dejure.org/2012,6420)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 7 AS 453/10 (https://dejure.org/2012,6420)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 7 AS 453/10 (https://dejure.org/2012,6420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten - Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - Inhaftierung wegen Drogenhandels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ersatz von Leistungen nach § 34 SGB II infolge einer Inhaftierung

  • rabüro.de

    Zur Rückerstattung von Sozialleistungen wegen bewusst sozialwidrigem Verhalten (hier: Handeltreiben mit Drogen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 34
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ersatz von Leistungen nach § 34 SGB II infolge einer Inhaftierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 7 AS 453/10
    Es bestand trotz der räumlichen Trennung kein Trennungswille der Ehegatten (vgl. § 1567 Abs. 1 BGB; BSG, Urteil vom 18.02.2010, B 4 AS 49/09 R, Rn. 13).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 7 AS 453/10
    Diese Leistungserbringung auch an den Kläger entspricht der Rechtsprechung des BSG zu § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II. Nach dem Urteil des BSG vom 24.02.2011, B 14 AS 81/09 R, sind Personen, die sich in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung aufhalten jedenfalls dann nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 4.02

    - Kostenersatz, Heranziehung zum - wegen schuldhaft sozialwidrigen Verhaltens für

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 7 AS 453/10
    Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist aus der Sicht der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10.04.2003, 5 C 4/02, Rn. 16 und Link, a.a.O., § 34 Rn. 14).
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