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   LSG Bayern, 26.05.2020 - L 5 KR 273/17   

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LSG Bayern, 26.05.2020 - L 5 KR 273/17 (https://dejure.org/2020,16300)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.05.2020 - L 5 KR 273/17 (https://dejure.org/2020,16300)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - L 5 KR 273/17 (https://dejure.org/2020,16300)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R

    Abrechnung einer Entwöhnungsbehandlung nach Beatmung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2020 - L 5 KR 273/17
    Die Forderung einer Gewöhnung an die maschinelle Beatmung als Voraussetzung einer Entwöhnung findet ihre Grundlage weder im Wortlaut der DKR (2013) 1001l noch basiert sie auf fachmedizinisch anerkannten Zusammenhängen (entgegen BSG, Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R).

    Dagegen hat die Beklagte Berufung eingelegt und die Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des BSG vom 19.12.2017 (B 1 KR 18/17 R) gestützt.

    b) Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R) kann eine Entwöhnung nicht mit dem Beginn der maschinellen Beatmung beginnen, vielmehr muss sich der Patient an die maschinelle Beatmung gewöhnt haben.

    Nur unter dieser Voraussetzung seien bei einer intermittierenden Entwöhnungsbehandlung auch Stunden der Spontanatmung als Beatmungsstunden zu berücksichtigen, sofern die Beatmungsstunden im Falle der Beatmung durch Masken-CPAP sechs Stunden am Tag nicht unterschreiten (BSG, Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R, Rz. 16 f. nach juris).

    Die Revision wird wegen Divergenz zur Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R) zugelassen (§ 160 Abs. 1 iVm Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2020 - L 5 KR 273/17
    Ausgehend von diesem festgestellten Sachverhalt wurde die intensivmedizinisch versorgte J.M. nach der gebotenen Wortlautauslegung (st. Rspr. des BSG, bspw. Urt. v. 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R, Rz. 17 nach juris mwN) der DKR 1001l maschinell beatmet.
  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 13/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Daran hält der Senat auch in Ansehung der daran geübten Kritik fest (vgl zur Kritik zB Sächsisches LSG vom 15.7.2020 - L 1 KR 251/14 - juris RdNr 51 ff; Revision unter dem Az B 1 KR 41/20 R anhängig; Bayerisches LSG vom 26.5.2020 - L 5 KR 273/17 - juris RdNr 32 ff; Klopstock, NZS 2020, 285, 287 mwN; J. Geiseler et al, Positionspapier zu Ursachen und Diagnostik der Beatmungsabhängigkeit sowie zu praktischer Durchführung und Abrechnung des Weaning-Prozesses, erstellt von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin in Zusammenarbeit mit dem Verband pneumologischer Kliniken , Pneumologie 2019; 73: 716 ff; Dennler/Raetzell/Behr/Markewitz, Offener Brief an die Judikative der Sozialgerichtsbarkeit von Intensivmedizinern, Pneumologen und Medizincontrollern vom 30.8.2019, abrufbar zB auf www.medizincontroller.de/news/112/dgfm/offener-brief-an-die-sozialgerichtsbarkeit.html; Schlottmann/Kaßuba, KH 2020, 24 ff; Vennemann, GesR 2018, 767 f; anders hingegen zB LSG Nordrhein-Westfalen vom 4.10.2018 - L 16 KR 751/14 - juris RdNr 20 ff; SG Aachen vom 20.8.2019 - S 13 KR 2/17 - juris, das die der Entscheidung zugrunde gelegte gutachtliche Bewertung zur Notwendigkeit einer strukturierten Entwöhnung als Voraussetzung eines Weanings ausführlich wiedergibt) .
  • LSG Sachsen, 15.07.2020 - L 1 KR 251/14
    Nach einer eng am Wortlaut orientierten und den medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch berücksichtigenden Auslegung setzt die Entwöhnung im Sinne der DKR 1001h keine vorherige Gewöhnung an die künstliche Beatmung voraus (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 26.05.2020 - L 5 KR 273/17 - juris Rn. 33 f.; ähnlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2016 - L 11 KR 4054/15 - juris Rn. 37; Hessisches LSG, Urteil vom 05.12.2013 - L 1 KR 300/11 - juris Rn. 34).
  • SG Bremen, 05.07.2021 - S 54 KR 363/17
    Mit seiner Entscheidung vom 17.12.2020 (a.a.O.) hat das Bundessozialgericht die in medizinischen und juristischen Kreisen erfolgte Kritik zu seinem Urteil vom 19.12.2017 (vgl. Positionspapier des Verbandes Pneumologischer Kliniken (VPK), der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) zur Kodierung der invasiven und nichtinvasiven Beatmung (NIV) bei intensivmedizinisch versorgten Patienten und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) aus Juni 2018, Bl. 117 GA; sowie SG Aachen, Urt. v. 20.08.2019 - S 13 KR 2/17; Sächs. LSG, Urt. v. 15.07.2020 - L 1 KR 251/14; Bayer. LSG, Urt. v. 26.05.2020 - L 5 KR 273/17, Rn. 32 - 35, juris) aufgenommen und klargestellt, dass bei offenbar unterschiedlichem Verständnis des Begriffs der "Gewöhnung" doch jedenfalls inhaltlich von den gleichen Voraussetzungen ausgegangen wird.

    Für diese in der Rechtsprechung teilweise vertretende Auffassung (vgl. HP.. LSG, Urt. v. 05.12.2013 - L 1 KR 300/11, juris Rn. 34; Bayer. LSG, Urt. v. 26.05.2020 - L 5 KR 273/17, juris Rn. 32-35) spricht die Aussage des Sachverständigen Prof. D., dass es den Begriff der Entwöhnung in der Medizin so nicht gebe.

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