Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38297
LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12 (https://dejure.org/2013,38297)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.06.2013 - L 1 R 1046/12 (https://dejure.org/2013,38297)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 (https://dejure.org/2013,38297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2011 durch § 1 Abs. 1 der Rentenwert Bestimmungsverordnung 2011 entspricht dem einfachen Recht und verletzt auch kein Verfassungsrecht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Streit um die Höhe der Rentenanpassung für das Jahr 2011; Verstoß gegen Verfassungsrecht/Grundrechte

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).

    Gesetzliche Maßnahmen, die der Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dienen, müssen allerdings von einem gewichtigen öffentlichen Interesse getragen und verhältnismäßig sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 in juris, m.w.N.).

    In dem dem Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03 zur Entscheidung vorliegenden Fall beruhte die Nichterhöhung der Renten zum 1. Juli 2004 (und die Beschränkung der Rentenanpassung im Jahr 2000 auf einen Inflationsausgleich) auf einem spezialgesetzlichen Außerkraftsetzen der Vorschriften zur Anpassung des aktuellen Rentenwerts, nach denen sich eine (umfangreichere) Rentenerhöhung ergeben hätte.

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Die für das Jahr 2012 und 2013 ergangenen Rentenanpassungsmitteilungen wurden nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens (BSG, Urteil v. 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R m.w.N.).

    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).

    Damit unterfällt das Stammrecht auf Rente im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB VI ebenso dem Eigentumsschutz wie der Anspruch auf jeden hieraus entstehenden monatlichen Einzelanspruch (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 48/05 R

    Rentenanpassung durch die Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Es liegt kein Eingriff in eine einfachgesetzlich eingeräumte Freiheit im wirtschaftlichen Bereich vor (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2007, Az. B 4 RA 48/05 R, in juris).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (BVerfGE 75, 78; 76, 220) angesichts der zu erwartenden weiter steigenden Lebenserwartung und damit der verlängerten durchschnittlichen Rentenbezugsdauer die Einführung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ansehen, um das Ziel der langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen.
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Durch die stufenweise Einführung des Altersvorsorgefaktors verbunden mit dem Ausbau der finanziellen Förderung der privaten Altersvorsorge gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, die Auswirkungen des Abschlags durch entsprechende private Altersvorsorge abzumildern (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2009, B 12 R 1/07 R).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Dieser stellt eine vermögenswerte Rechtsposition dar, die auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und seiner Existenzsicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257, 290).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (BVerfGE 75, 78; 76, 220) angesichts der zu erwartenden weiter steigenden Lebenserwartung und damit der verlängerten durchschnittlichen Rentenbezugsdauer die Einführung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ansehen, um das Ziel der langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen.
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Eine Beeinträchtigung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn diese Ungleichbehandlung für den Betroffenen zu einem Nachteil führt (BVerfGE 67, 239/244).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12
    Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft, vorausgesetzt die Auswahl ist sachlich vertretbar und nicht sachfremd (BVerfGE 90, 145; 75, 108/157; 94, 241/260).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 KN 8/11

    Bundeszuschuss; Eigentum; Inflation; Kaufkraft; Rente; Rentenanpassung;

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Die Bundesregierung hat den zum 1. Juli 2011 maßgeblichen aktuellen Rentenwert zutreffend bestimmt (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - in juris).

    Für die Übergangszeit vom 1. Juli 2005 bis 1. Juli 2013 wird § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI durch § 255e Abs. 5 SGB VI mit der Folge ergänzt, dass zusätzlich auch der Altersvorsorgeanteil einzubeziehen ist (zum Ganzen: Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - in juris, m.w.N.).

    b) Die genannten einfachgesetzlichen Vorschriften des SGB VI stehen im Einklang mit der Verfassung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 -, Urteil vom 6. August 2014 - L 2 R 306/14 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 -, Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 5 R 1496/14 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - alle in juris), insbesondere sind die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 3 Abs. 1 GG und Artikel 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 R 871/18
    Die Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2016 hat damit frühere Rentenbescheide, die über einen gesonderten Verfahrensgegenstand entschieden haben, weder abgeändert noch ersetzt (vgl. so ausdrücklich BSG, Urteil vom 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R -, und im Ergebnis BSG, Urteil vom 10.04.2003, a.a.O., in dem auf fehlende Klagebefugnis abgestellt wird; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2016 - L 13 R 3170/14 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 26.06.2013 - L 1 R 1046/12 -, a.A., aber ohne Begründung BSG, Urteile vom 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R -, vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -, jeweils Juris).

    Die Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2016 wurde aus den dargestellten Gründen entgegen der vom Senat zuletzt vertretenen Auffassung (vgl. Urteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 -, Juris) nicht durch die Rentenanpassung zum 01.07.2017 ab diesem Zeitpunkt abgeändert oder ersetzt, so dass die Mitteilung über die Rentenanpassung zum 01.07.2017 nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist (so für Rentenanpassungsmitteilungen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2016, a.a.O., Bayerisches LSG, Urteil vom 26.06.2013, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 8 R 405/14

    Streit um die Höhe der Rentenanpassung zum 01.07.2013; Rechtmäßigkeit der

    Schließlich liegt auch kein Verfassungsverstoß in der Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs (§ 68a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 SGB VI), mit der ab dem Jahr 2011 die in den letzten Jahren eigentlich gebotene, aufgrund der Schutzklausel der §§ 68a Abs. 1 Satz 1, 255 e Abs. 5 SGB VI jedoch unterbliebene Kürzung der Rente nachgeholt wird (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.6.2013, L 1 R 1046/12; Thüringer LSG, Urteil vom 16.12.2014, L 6 R 1919/12; jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 16.12.2014 - L 6 R 1919/12

    Rentenanpassung - Altersvorsorgeanteil und Nachhaltigkeitsfaktor -

    In seinem Urteil vom 26. Juni 2013 - Az.: L 1 R 1046/12 führt das Bayerische Landessozialgericht hierzu aus: "Schließlich liegt auch kein Verfassungsverstoß in der Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs (§ 68 a Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 3 SGB VI), mit der ab dem Jahr 2011 die in den letzten Jahren eigentlich gebotene, aufgrund der Schutzklausel der §§ 68 a Abs. 1 Satz 1, 255 e Abs. 5 SGB VI jedoch unterbliebene Kürzung der Rente nachgeholt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2017 - L 4 R 4698/15
    b) Die genannten einfachgesetzlichen Vorschriften des SGB VI stehen im Einklang mit der Verfassung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 - juris, Rn. 41 ff und Urteil vom 6. August 2014 - L 2 R 306/14 - juris, Rn. 41 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 - juris, Rn. 57 ff und Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 5 R 1496/14 - juris, Rn. 26 ff; Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - juris, Rn. 28 ff; das zwischen den Beteiligten ergangene Senatsurteil vom 27. November 2015 - L 4 R 3217/13 - nicht veröffentlicht), insbesondere sind die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 3 Abs. 1 GG und Artikel 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 3 R 447/17
    Nach dieser Regelung wird ab dem Jahr 2011 die in den letzten Jahren eigentlich gebotene, aufgrund der Schutzklausel der §§ 68a Abs. 1 Satz 1, 255 e Abs. 5 SGB VI jedoch unterbliebene Kürzung der Rente nachgeholt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013, L 1 R 1046/12; Thüringer LSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, L 6 R 1919/12; jeweils zitiert nach juris).
  • SG Bayreuth, 07.02.2018 - S 2 R 666/17

    Rechtmäßigkeit der Rentenanpassung

    Sie stellen sich damit als rechtmäßiger Ausdruck der dem Gesetzgeber durch Art. 14 Abs. 1 S. 2 SGG zugewiesenen Bestimmung des Inhalts des Eigentums der Versicherten an ihren Rentenansprüchen und -anwartschaften dar (vgl. Bayer. LSG L 1 R 1046/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht