Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.10.2015 - L 10 AL 235/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Zuschüsse für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen können nicht vom Behinderten selbst beansprucht werden.
- BAYERN | RECHT
SGB III §§ 54a, 56, 73, 76, 112; SGG § 86b
Zuschüsse für die betriebliche Aus oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen;
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch eines Auszubildenden auf Zuschüsse für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen - Leistungen an Arbeitgeber
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Übernahme von Ausbildungs- und Lohnkosten; Zuschuss für den behinderten und schwerbehinderten Menschen nur für den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übernahme von Ausbildungs- und Lohnkosten; Voraussetzungen einer Regelungsanordnung; Mangelnde Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Zuschuss für den behinderten und schwerbehinderten Menschen nur für den Arbeitgeber
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 25.08.2015 - S 19 AL 264/15
- LSG Bayern, 26.10.2015 - L 10 AL 235/15 B ER
Wird zitiert von ...
- LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 7/17
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen
Inhaber des Anspruchs ist somit der Arbeitgeber und nicht der schwerbehinderte Mensch (…Kühl in Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 73 Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 10 AL 235/15 B ER, juris, Rn. 12).