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   LSG Bayern, 26.10.2017 - L 11 AS 693/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,42266
LSG Bayern, 26.10.2017 - L 11 AS 693/17 B ER (https://dejure.org/2017,42266)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.10.2017 - L 11 AS 693/17 B ER (https://dejure.org/2017,42266)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - L 11 AS 693/17 B ER (https://dejure.org/2017,42266)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Einstweiliger Rechtsschutz; Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage als Ausnahme; Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten

  • rewis.io

    Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen Pflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II; Einstweiliger Rechtsschutz; Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage als Ausnahme; Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2017 - L 11 AS 693/17
    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Belasteten feststellbar ist (vgl bereits Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - L 11 B 948/08 AS ER).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2017 - L 11 AS 693/17
    Auch ist bei Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht erst abzuwarten, bis tatsächlich eine Räumungsklage vom Vermieter anhängig gemacht wird (vgl dazu auch BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12).
  • SG Augsburg, 20.11.2023 - S 3 KR 362/23

    Inhaltliche Anforderungen an den Widerlegungsbescheid zur Mindestmengenprognose,

    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, bleibt eine allgemeine Interessenabwägung, wobei die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens und die Entscheidung des Gesetzgebers in § 39 Nr. 1 SGB II mitberücksichtigt werden (vgl zum Ganzen: Keller aaO Rn 12f; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - L 11 AS 693/17 B ER -, Rn. 15, juris).
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