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   LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20   

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https://dejure.org/2021,59098
LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20 (https://dejure.org/2021,59098)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.10.2021 - L 10 AL 101/20 (https://dejure.org/2021,59098)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - L 10 AL 101/20 (https://dejure.org/2021,59098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB I § 3 Abs. 2 Nr. 4, § 19 Abs. 1, § 30 Abs. 1; SGB III § 137 Abs. 1, § 138 Abs. 5; EAO § 3 Abs. 1, Abs. 2; Soziale Sicherungssysteme-Koordinierungs-VO I Art. 65 Abs. 2
    Arbeitslosengeld: Kein Anspruch bei Auslandswohnsitz ohne Verfügbarkeit durch grenznahe Arbeitsagentur

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld, Auslandswohnsitz, echter Grenzgänger, Erreichbarkeit, europäisches Koordinierungsrecht, Grenzgängereigenschaft, grobe Fahrlässigkeit, Merkblatt, Mitnahme Leistungsanspruch ins Ausland, Umzug ins Ausland, unechter Grenzgänger, Verfügbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 175/12

    Arbeitslosengeld, Auslandswohnsitz, Ereichbarkeit, zeit und ortsnaher Bereich

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20
    Um die berufliche Eingliederung des Klägers in den deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, ist nicht nur vorauszusetzen, dass er ohne (wesentliche) Zeitverzögerung auf Arbeitsplatzangebote unverzüglich reagieren und Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann, sondern es ist von ihm auch zu fordern, dass er an Maßnahmen des Trägers der Arbeitslosenversicherung teilnimmt, um seine Integrationschancen in den (deutschen) Arbeitsmarkt zu erhöhen (vgl. BT-Drs. 13/4941 Seite 176; Urteil des Senats vom 06.08.2014 - L 10 AL 175/12 - juris).

    Der Arbeitnehmer muss hierfür im Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit erreichbar sein (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 1/93; Urteil des Senats vom 06.08.2014 a.a.O. - beide zitiert nach juris).

    In Anlehnung an die Vorschrift des § 140 Abs. 4 SGB III kann der Nahbereich mit einer Entfernung von 75 Minuten für die einfache Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Agentur für Arbeit bestimmt werden, wobei auf die dem Kläger zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel und den etwaigen Verkehrsfluss abzustellen ist (vgl. dazu insgesamt: Urteil des Senats vom 06.08.2014 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20
    Maßgeblich sind regelmäßig die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, so dass ein Wohnsitz dort liegt, wo jemand den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R - m.w.N. - juris).

    Ein Wahlrecht zwischen insgesamt oder teilweise günstigeren Regelungen im Wohnmitgliedstaat bzw. im Mitgliedstaat der letzten Beschäftigung besteht damit nicht (vgl. auch BSG, Urteil vom 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R - juris).

    Wenn ein sog. "unechter" Grenzgänger nicht in seinen Wohnmitgliedstaat zurückkehrt, ist gemäß Art. 11 Abs. 3 Buchst. a) VO (EG) Nr. 883/2004 der Beschäftigungsmitgliedstaat - dies wäre hier die Bundesrepublik Deutschland - der zuständige Mitgliedstaat, der u.a. Alg nach Maßgabe der Art. 61 ff. VO (EG) Nr. 883/2004 zu erbringen hat (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R - juris).

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 1/93

    Arbeitsplatzwechsel - Europa - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20
    Der Arbeitnehmer muss hierfür im Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit erreichbar sein (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 1/93; Urteil des Senats vom 06.08.2014 a.a.O. - beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - juris) entschieden, dass § 30 Abs. 1 SGB I im Lichte des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass dem Anspruch eines zuvor in Deutschland beitragspflichtigen Grenzgängers auf Alg der Auslandswohnsitz jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu auch Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2019, § 141 Rn. 99).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20
    Es ist also nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen; es gilt der subjektive Fahrlässigkeitsbegriff (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R - juris).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20
    Zwar kann sich nach Art. 65 Abs. 2 Satz 2 VO (EG) Nr. 883/2004 eine vollarbeitslose Person unbeschadet des Art. 64 VO (EG) Nr. 883/2004 zusätzlich der Arbeitsverwaltung des Mitgliedstaats zur Verfügung stellen, in dem sie zuletzt eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, damit ist aber für den betreffenden Arbeitnehmer nur eine zusätzliche Möglichkeit vorgesehen worden, sich bei der Arbeitsverwaltung dieses Mitgliedstaats als Arbeitsuchender zu melden, um dort zusätzliche Unterstützung bei der Wiedereingliederung zu erhalten, nicht jedoch auch um dort Arbeitslosenunterstützung zu erhalten (vgl. EuGH, Urteil vom 11.04.2013 - Rs. C-443/11 - Jeltes - juris).
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