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   LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19   

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https://dejure.org/2019,47449
LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19 (https://dejure.org/2019,47449)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19 (https://dejure.org/2019,47449)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2019 - L 15 BL 2/19 (https://dejure.org/2019,47449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBlindG Art. 1
    Rechtsprechung des BSG, Mehraufwendung, Blindengeld, Zweckverfehlung, Sehvermögen, Entscheidung durch Gerichtsbescheid, Gesamtergebnis des Verfahrens

  • rewis.io

    Rechtsprechung des BSG, Mehraufwendung, Blindengeld, Zweckverfehlung, Sehvermögen, Entscheidung durch Gerichtsbescheid, Gesamtergebnis des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Am 10.12.2018 hat der Beklagte auf das Urteil des BSG vom 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) hingewiesen und festgestellt, dass mit der Klägerin u.a. keinerlei Verständigung möglich sei.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. bereits die Entscheidungen v. 31.01.1995 - 1 RS 1/93 - und 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; zuletzt Urteil v. 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 (135): keine allgemeine "Entwarnung").

    In dem genannten Urteil vom 11.08.2015 hat das BSG, wie bereits dargelegt, den Sehvorgang im Sinne des BayBlindG (neu) definiert und im Urteil vom 14.06.2018 (a.a.O.) dies bestätigt.

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

    Dieses mag, was der Senat nicht in Abrede stellt, auf niedrigem Niveau durchaus noch vorhanden sein, schließt jedoch nicht aus - wie sich aus den Darlegungen des BSG im o.g. Urteil vom 14.06.2018 (a.a.O.) ohne Weiteres ergibt -, dass das Krankheitsbild der Klägerin von vornherein blindheitsbedingte Aufwendungen nicht entstehen lässt, da der Mangel an Sehvermögen krankheitsbedingt durch keinerlei Maßnahmen ausgeglichen werden kann.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Daraufhin lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 25.10.2016 den Antrag auf Blindengeld ab, da auch nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) die Voraussetzungen für die Gewährung von Blindengeld nicht gegeben seien.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 (135): keine allgemeine "Entwarnung").

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile v. 20.12.2018 - L 15 BL 6/17 - und 12.11.2019 - L 15 BL 1/12) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen bei der Klägerin bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits das Urteil des Senats v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12).

    Mit dem BSG geht der Senat davon aus, dass der Begriff der blindheitsbedingten Mehraufwendungen weit auszulegen ist (vgl. bereits das Urteil des Senats v. 12.11.2019, a.a.O.).

    Wie vom Senat bereits entscheiden worden ist (Urteil v. 12.11.2019, a.a.O.), stellen entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 9/2019 Anm. 4) Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung, wie sie hier ausschließlich bestehen und auch vom Betreuer bzw. Pfleger der Klägerin im Erörterungstermin ausschließlich benannt wurden, keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil v. 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil v. 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92, Beschluss v. 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B, Urteil v. 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R).

    Auch dem Vollbeweis können gewisse Zweifel innewohnen; verbleibende Restzweifel sind bei der Überzeugungsbildung unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (z.B. BSG, Urteil v. 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, m.w.N.).

  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 15 BL 9/14

    Blindheit ist trotz möglicherweise bestehenden Sehvermögens auch bei erheblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Einem Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG steht nicht entgegen, dass nicht der eigentliche Sehvorgang betroffen, sondern die Verminderung bzw. Aufhebung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit durch eine allgemeine zerebrale Beeinträchtigung des sehbehinderten Menschen verursacht ist - etwa bedingt durch eine schwere Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisstörung (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats v. 19.12.2016 - L 15 BL 9/14).

    Der Senat fühlt sich an diese (neuere) Rechtsprechung des BSG gebunden (vgl. bereits das Urteil v. 19.12.2016 - L 15 BL 9/14).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/12

    Blindengeld, Begleitperson, Krankenhausaufenthalt, Aufstockung, Betreuung,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/12), stellen Maßnahmen nur des psychischen Beistands o.ä.
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Aus naheliegenden Gründen ist ein Verweis auf die jeweilige Diagnose nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08, in dem im Einzelnen dargelegt worden ist, dass auch bei der Diagnose eines "vollständigen Apallischen Syndroms" die individuellen Verhältnisse mit Blick auf die der Feststellung immanenten diagnostischen Unsicherheit und der Begrenztheit medizinischer Erfahrungssätze im Einzelnen untersucht werden müssen); es sind die Voraussetzungen zu überprüfen, ob bei der konkreten Ausprägung des Krankheitsbildes blindheitsbedingte Mehraufwendungen in Betracht kommen (so auch Braun, Die neuen Kriterien für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 3/2019, 94 (97)).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile v. 20.12.2018 - L 15 BL 6/17 - und 12.11.2019 - L 15 BL 1/12) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. bereits die Entscheidungen v. 31.01.1995 - 1 RS 1/93 - und 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; zuletzt Urteil v. 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil v. 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil v. 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92, Beschluss v. 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B, Urteil v. 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/11

    Wenn in den Fällen umfangreicher cerebraler Schäden bereits Zweifel am Vorliegen

  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LSG Bayern, 20.12.2018 - L 15 BL 6/17

    Blindengeld

  • LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten (vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen im Urteil des Senats vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Der Senat fühlt sich an diese (neuere) Rechtsprechung des BSG gebunden (vgl. bereits das Urteil v. 19.12.2016 - L 15 BL 9/14; Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen beim Kläger bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 26.11.2019 (a.a.O.) dargelegt hat, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob beim Kläger ein Restkommunikationsvermögen vorhanden ist.

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteile v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19 - und bereits v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/12), dass Maßnahmen nur des psychischen Beistands o.ä.

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Maßgeblich sind die tatsächlichen beim Antragsteller bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats vom 12.11.2019 - L 15 BL 1/12, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16 - und 11.02.2020 - L 15 BL 9/14).

    Zum anderen genügen entgegen der Auffassung der Klägerseite auch die Anschaffung und Inbetriebnahme eines Fernseh- oder Radiogeräts und zudem die weiteren (erst) am 16.06.2020 aufgezeigten Maßnahmen nicht, um hinsichtlich des Antragstellers das Entstehen von blindheitsbedingten Mehraufwendungen annehmen zu können, wie nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19) auch die Möglichkeit nicht ausreicht, dass eine externe Vorlesekraft tätig wird, die finanziellen Aufwand erzeugt.

    Schließlich gleicht auch die Herstellung von Nähe etc. keine blindheitsspezifischen Nachteile aus (vgl. die therapeutisch empfohlene Ansprache bewusstloser Menschen) (vgl. auch das Senatsurteil vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

  • LSG Bayern, 11.02.2020 - L 15 BL 9/14

    Anspruch auf Blindengeld nur bei blindheitsbedingten Mehraufwendungen

    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Maßgeblich hinsichtlich des blindheitsbedingten Mehraufwands sind die tatsächlichen bei der Klägerin bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteile v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/12 - und vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), stellen Maßnahmen nur des psychischen Beistands o.ä.

  • LSG Bayern, 06.10.2020 - L 15 BL 6/19

    Erkrankung, Berufung, Versorgung, Behinderung, Revision, Blindheit, Mangel,

    Maßgeblich sind die tatsächlichen bei der Klägerin bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats vom 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Entgegen der Auffassung der Klägerseite genügen nämlich das vom Ehemann der Klägerin angeführte Vorlesen, die Schilderung der Umgebung der Klägerin, das Telefonieren und der Besuch von Konzerten nicht, um das Entstehen von blindheitsbedingten Mehraufwendungen annehmen zu können, wie nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19) auch die Möglichkeit nicht ausreicht, dass eine externe Vorlesekraft tätig wird, die finanziellen Aufwand erzeugt.

    Schließlich gleicht auch die Herstellung von Nähe etc. keine blindheitsspezifischen Nachteile aus (vgl. die therapeutisch empfohlene Ansprache bewusstloser Menschen) (so auch die Senatsurteile vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19 - und 28.07.2020 - L 15 BL 2/17).

  • LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

    Wie vom Senat bereits entscheiden worden ist (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019, a.a.O., und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), stellen entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 9/2019 Anm. 4) Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung, wie sie hier ausschließlich bestehen, keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar.

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), ist der Einsatz einer Vorlesekraft zur Entlastung von Betreuungspersonen und zur direkten Betreuung des Betroffenen hinsichtlich jeder Behinderung und Erkrankung denkbar; somit könnte der Einwand der Zweckverfehlung nie erhoben werden.

  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Wie vom Senat bereits entscheiden worden ist (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019, a.a.O., und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), stellen - entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 9/2019 Anm. 4) - Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung, wie sie hier ausschließlich bestehen, keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar.

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), ist der Einsatz einer Vorlesekraft zur Entlastung von Betreuungspersonen und zur direkten Betreuung des Betroffenen hinsichtlich jeder Behinderung und Erkrankung denkbar; somit könnte der Einwand der Zweckverfehlung nie erhoben werden.

  • LSG Bayern, 22.03.2022 - L 15 BL 12/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen der Zweckverfehlung des

    c) Wie vom Senat bereits entscheiden worden ist (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019, a.a.O., und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), stellen entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 9/2019 Anm. 4) Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung, wie sie hier hauptsächlich bestehen, jedoch keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2022 - 12 A 1699/21
    Aus diesem Grund führt auch das von der Klägerin zitierte Urteil des LSG München vom 26. November 2019 - L 15 BL 2/19 - nicht weiter.
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