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   LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20   

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https://dejure.org/2020,46714
LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20 (https://dejure.org/2020,46714)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2020 - L 13 R 110/20 (https://dejure.org/2020,46714)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 (https://dejure.org/2020,46714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Keine uneingeschränkte Anwendung des FRG auf Personen Anwendung findet, die am 18.05.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Zur Begründung verwies er auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde zum Az.: 1 BvR 713/13 zum Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 01.07.2010 (Az.: B 13 R 51/10 B u.a.) hin und beantragte das Ruhen des Verfahrens.

    Auch die Ausführungen im Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 18.01.2017 (Az.: 1 BvR 713/13) seien daher nicht zutreffend.

    Zwar habe der Kläger grundsätzlich zu Recht darauf hingewiesen, dass es das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 (Az.: 1 BvR 713/13) offengelassen habe, ob ein Eigentumsschutz für eine rentenrechtliche Gesamtposition besteht, wenn wie im Falle des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erworbene Rentenanwartschaften hinzukämen.

    Diese Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90 ff mwN und zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 -, juris).

    Im Beschluss vom 13.12.2016 (a.a.O.) hat das BVerfG umfangreich dargelegt, dass die in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenanwartschaften nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfallen.

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bedenken werde auf das Urteil des BSG vom 14.12.2011 (Az.: B 5 R 36/11 R) hingewiesen, in dem diese Bedenken nicht geteilt worden seien.

    Auch vor dem 19.05.1990 Zugezogene sind vom Anwendungsbereich des FRG ausgenommen und im Zuge der Angleichung der Lebensverhältnisse den allgemeinen Bewertungsvorschriften des einheitlichen Rentenrechts in beiden Teilen Deutschlands unterworfen, wenn sie nach dem 01.01.1937 geboren sind (BSG, Urteil vom 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R -).

    Insofern hat das BSG mit Urteil vom 14.12.2011 (Az.: B 5 R 36/11 R -) klargestellt, dass § 259a SGB VI, der nur Geburtsjahrgänge bis 31.12.1936 begünstigt, auch hinsichtlich der darin getroffenen Stichtagsregelung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

    Eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG ist schließlich auch nicht darin zu sehen, dass der Kläger nicht in ein Zusatzversorgungssystem der DDR einbezogen ist (BSG, Urteil vom 14.12.2011, a.a.O.).

  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 72/95

    Berechnung der Rente bei Verlassen der ehemaligen DDR vor dem 19.5.1990, kein

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Er hat auf Entscheidungen des BSG vom 19.03.1997 (Az.: 5 RJ 72/95) und vom 16.04.2002 (Az.: B 9 V 7/01 R) sowie den Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 (Az.: 1 BvR 2530/05) hingewiesen, der anders als der Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 Bindungswirkung entfaltet habe.

    Dazu hat er mit Schriftsatz vom 13.11.2020 weiter ausgeführt und u.a. auf das Urteil des BSG vom 19.03.1997 (Az.: 5 RJ 72/95), ein weiteres nicht näher bezeichnetes Urteil vom 29.07.1997, die Kommentierung im Kassler Kommentar zu § 259a SGB VI und einen Brief des früheren Bundesarbeitsministers Dr. B1.

    Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen des BSG vom 19.03.1997 (Az.: 5 RJ 72/95) und vom 16.04.2002 (Az.: B 9 V 7/01 R) im Fall des Klägers nicht einschlägig sind.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Er hat auf Entscheidungen des BSG vom 19.03.1997 (Az.: 5 RJ 72/95) und vom 16.04.2002 (Az.: B 9 V 7/01 R) sowie den Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 (Az.: 1 BvR 2530/05) hingewiesen, der anders als der Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 Bindungswirkung entfaltet habe.

    Der Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 (Az.: 1 BvL 11/06 -, BVerfGE 126, 369-400), auf den sich der Kläger offensichtlich bezieht, befasst sich nur mit der Kürzung von Entgeltpunkten bei Anwendung des FRG und ist daher ebenfalls nicht geeignet, die Rechtsauffassung des Klägers zu stützen.

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Er hat auf Entscheidungen des BSG vom 19.03.1997 (Az.: 5 RJ 72/95) und vom 16.04.2002 (Az.: B 9 V 7/01 R) sowie den Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 (Az.: 1 BvR 2530/05) hingewiesen, der anders als der Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 Bindungswirkung entfaltet habe.

    Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen des BSG vom 19.03.1997 (Az.: 5 RJ 72/95) und vom 16.04.2002 (Az.: B 9 V 7/01 R) im Fall des Klägers nicht einschlägig sind.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Die Wahl des Zeitpunkts muss sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfG, Urteil vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86 u.a.).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Diese Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90 ff mwN und zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 -, juris).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Auch wenn der Kläger, der bereits 1986 in die Bundesrepublik übergesiedelt ist, diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllen konnte, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. - SozR 4-8560 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Eine Verpflichtung des bundesdeutschen Gesetzgebers, Betroffenen im Nachhinein rentenrechtliche Vergünstigungen zukommen zu lassen, die ihnen das Rentenrecht der DDR versagt hatte, besteht nicht (BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R -).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20
    Schließlich gewährt die Verfassung keinen Schutz vor einer nachteiligen Veränderung der geltenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 38, 61, 83; 105, 17, 40).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BSG, 27.02.2017 - B 13 R 383/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

  • LSG Bayern, 29.09.2014 - L 19 R 673/12

    Unechte Rückwirkung, Stichtagsregelung, Rentenberechnung

  • SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19

    Nichtanwendung des FRG auf Beitrittsgebiet

    Dies bereits deshalb, weil sich die Bezeichnung "Versicherter" auf alle im Geltungsbereich des SGB VI Versicherten bezieht, ohne danach zu differenzieren, ob daneben auch Versicherungsverhältnisse anderer Art bestehen oder bestanden haben, etwa bei einem früheren deutschen Versicherungsträger im Beitrittsgebiet (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 33, juris).

    Dies ist nicht der Fall (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 41, juris).

    Insbesondere sind weder das Rechtsstaatsprinzip, noch der Gleichheitssatz, noch der Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz verletzt, wenn in der ehemaligen DDR erworbene Rentenanwartschaften - auch soweit sie in der Vergangenheit nach dem FRG festgestellt waren - nunmehr nach § 256a SGB VI bewertet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 -, juris; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 36/11 R -, SozR 4-2600 § 248 Nr. 1; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 43, juris).

  • LSG Bayern, 13.09.2021 - L 13 R 282/21

    Rentenversicherung: Berechnung einer Altersrente für im Beitrittsgebiet

    Die Beteiligten sind mit gerichtlichem Schreiben vom 29.07.2021 unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26.11.2020 (Az.: L 13 R 110/20; nachfolgend Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 11.06.2021 - B 13 R 7/21 B -) darauf hingewiesen worden, dass beabsichtigt sei, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen.

    Es hat auch auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26.11.2020 (Az.: L 13 R 110/20) Bezug genommen, in dem ebenfalls über die Fortgeltung des FRG zu entscheiden war und das nachfolgend mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers als unzulässig verwerfenden Beschluss des BSG vom 11.06.2021 (Az.: B 13 R 7/21 B) bestätigt worden ist.

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