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   LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05   

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https://dejure.org/2009,14887
LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05 (https://dejure.org/2009,14887)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.01.2009 - L 6 LW 22/05 (https://dejure.org/2009,14887)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - L 6 LW 22/05 (https://dejure.org/2009,14887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Alterssicherung der Landwirte - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Verjährung - Anwendung von § 27 Abs 2 S 2 SGB 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach § 26 Abs. 2 Hs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Anwendbarkeit des § 27 Abs. 2 S. 2 SGB IV im Bereich der Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs in der Alterssicherung der Landwirte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 450
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05
    Das Bundessozialgericht hat jedoch aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm abgeleitet, dass § 27 Abs. 2 S. 2 SGB IV keine Anwendung im Bereich der Arbeitslosenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.1991, Az. 12 RK 31/90, in Juris) bzw. der Krankenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.1991, Az. 12 RK 31/90, in Juris) findet, für den Bereich des ALG wurde die Frage vom BSG bisher offengelassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.3.1987, Az. 11a RLw 3/86, in Juris).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90

    Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05
    Das Bundessozialgericht hat jedoch aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm abgeleitet, dass § 27 Abs. 2 S. 2 SGB IV keine Anwendung im Bereich der Arbeitslosenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.1991, Az. 12 RK 31/90, in Juris) bzw. der Krankenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.1991, Az. 12 RK 31/90, in Juris) findet, für den Bereich des ALG wurde die Frage vom BSG bisher offengelassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.3.1987, Az. 11a RLw 3/86, in Juris).
  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für

    Das SG hat die Beklagte dazu aufgefordert, zu der Rechtsprechung des 6. Senats des BayLSG (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSG, Urteil v. 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, BSGE 106, 239) Stellung zu nehmen.

    Die Klägerin hat demgegenüber die Auffassung vertreten, dass die Aussagen in der Entscheidung L 6 LW 22/05 zu übertragen seien.

    Der vom 6. Senat des Bayerischen Landessozialgericht entschiedene Fall (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSGE 106, 239-244), in dem eine konkludente Beanstandung angenommen wurde, war anders gelagert.

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