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LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 933/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Hat bereits ein Gericht über die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, rechtskräftig entschieden, so hat das Gericht bei bei der Klärung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 53 Abs 1 SGB VI, hier die vorzeitige Wartezeiterfüllung durch einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 21.11.2007 - S 3 R 530/05
- LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 933/07
- BSG, 08.07.2011 - B 13 R 20/11 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91
Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 933/07
Über dieses Verfahren ist rechtskräftig entschieden, so dass bei der Klärung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, hier die vorzeitige Wartezeiterfüllung durch einen erlittenen Arbeitsunfall, von dieser rechtskräftigen Entscheidung des SG Hamburg auszugehen ist (vgl. BSG vom 08.04.1992 - 10 RAr 4/91, veröffentl. bei juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 141, Rdnr 3 ff., insbesondere 6 d, 12, 12 a m.w.N.; a.A. BayLSG vom 28.02.2007 - L 16 R 593/06 unter Bezugnahme auf Niesel, in: KassKomm, § 53 SGB VI Rdnr 7). - LSG Bayern, 28.02.2007 - L 16 R 593/06
Anerkennung eines Verkehrsunfalls in der Mittagspause als Arbeitsunfall; Anspruch …
Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 933/07
Über dieses Verfahren ist rechtskräftig entschieden, so dass bei der Klärung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, hier die vorzeitige Wartezeiterfüllung durch einen erlittenen Arbeitsunfall, von dieser rechtskräftigen Entscheidung des SG Hamburg auszugehen ist (vgl. BSG vom 08.04.1992 - 10 RAr 4/91, veröffentl. bei juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 141, Rdnr 3 ff., insbesondere 6 d, 12, 12 a m.w.N.; a.A. BayLSG vom 28.02.2007 - L 16 R 593/06 unter Bezugnahme auf Niesel, in: KassKomm, § 53 SGB VI Rdnr 7).