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LSG Bayern, 27.02.2014 - L 7 AS 642/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sozialrecht-justament.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Antragsstellung im SGB II
Verfahrensgang
- SG München, 27.06.2012 - S 54 AS 1805/10
- LSG Bayern, 27.02.2014 - L 7 AS 642/12
- BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - L 18 AS 2726/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit der mündlichen Antragstellung bei …
Im Hinblick darauf, dass vorliegend nach der gebotenen Auslegung des Leistungsbegehrens des Klägers am 28. Mai 2013 ein Alg II-Antrag erst im Juni 2013 gestellt worden war, kommt es für den Senat weder auf die vom Beklagten aufgeworfene Frage nach der (Un-)Zulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung bzw. Rücknahme eines Alg-Antrags an (vgl. dazu ausführlich BayLSG, Urteil vom 27. Februar 2014 - L 7 AS 642/12 -, juris Rn. 2ff.; ferner nachgehend BSG…, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R -, juris Rn. 21 ff. zur Unzulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung des einmal gestellten Antrags, wenn dadurch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen innerhalb des Antragsmonats zugunsten des Antragstellers verändert werden sollen) noch bedarf es einer Entscheidung dazu, ob und in welchem Umfang dem Beklagten eine Beratungspflicht zur Verschiebung des Antragszeitpunktes im Sinne einer "Leistungsoptimierung" oblegen hatte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - L 25 AS 1135/16 B PKH -, juris;… Valgolio, in Hauck/Noftz, SGB, 02/17, § 37 SGB II, Rn. 50). - LSG Thüringen, 09.05.2018 - L 1 SF 486/16
Bemessung der Verfahrensgebühr in einem Verfahren der Grundsicherung
Der Beschwerdeführer fertigte den Klageschriftsatz, schilderte dort knapp den Sachverhalt und nahm dann kurz zu der von ihm aufgeworfenen Frage der Zurücknahme des Antrags auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Verwendung von Textauszügen aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2014 (L 7 AS 642/12) sowie einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. August 2009 (B 14 AS 34/08 R) Stellung. - LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2014 - L 6 AS 1045/13 Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Urteil des LSG Bayern vom 27. Februar 2014 - L 7 AS 642/12 - nicht einschlägig: Gegenstand des dortigen Verfahrens ist ein im September 2009 ausgezahltes Überbrückungsgeld, so dass § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II in der ab 1. April 2011 geltenden Fassung noch nicht anwendbar war.