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   LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15   

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https://dejure.org/2017,20821
LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15 (https://dejure.org/2017,20821)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2017 - L 13 R 329/15 (https://dejure.org/2017,20821)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2017 - L 13 R 329/15 (https://dejure.org/2017,20821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Beitragserstattung; Recht zur freiwilligen Versicherung; Staatsangehöriger der Republik Bosnien und Herzegowina; Anspruch auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina; Weitere ...

  • rewis.io

    Erstattung des Arbeitnehmeranteils der zur Rentenversicherung entrichteten Beiträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 15.12.2014 - L 13 R 207/14

    Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Beigefügt war das Urteil vom 15.12.2014 (Az.: L 13 R 207/14) betreffend einen kosovarischen Staatsbürger.

    Der Einholung einer Entscheidung des BVerfG (Art. 100 Abs. 2 GG) bedarf es daher ebenfalls nicht (in diesem Sinn auch Urteil des Bayer. LSG vom 15.12.2014 - L 13 R 207/14).

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Den Zweifeln an der Fortgeltung des SozSichAbkYUG, die das BSG zwischenzeitlich geäußert hatte (Beschluss vom 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227), und die im vorliegenden Verfahren zur Aussetzung des Verfahrens durch den Senat mit Beschluss vom 16.05.2007 geführt hatten, schließt sich der Senat nicht mehr an.

    Zur Überzeugung des Senats ist jedenfalls seit Vorlage des "Rapport final sur la succession en matière des traités" des Committee on Aspects of the Law of State Succession der International Law Association auf der New Delhi Conference im Jahr 2002 ("Rapport"; vgl. hierzu BSG, Vorlagebeschluss vom 23.05.2006, a.a.O.) davon auszugehen, dass zwar bei allen Nachfolgestaaten der SFRJ in der Staatenpraxis Verhandlungen über die Nachfolge in zweiseitige Verträge vorgeherrscht haben, dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die zu Grunde gelegte Regel - d.h. die Rechtsüberzeugung - das Kontinuitätsprinzip gewesen ist.

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass das SozSichAbkYUG in der Fassung des Abänderungsabkommens vom 30. September 1974 auch im Verhältnis ...s zur Republik Bosnien und Herzegowina weiter gilt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.03.2013, Az.: V R 61/10 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12.04.2000, B 14 KG 3/99 R, Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 11.08.2011, Az.: L 6 R 36/10, alle in juris).

    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 16.12.1999, Az.: B 14 KG 1/99 R und 12.04.2000, Az.: B 14 KG 3/99 R, beide in juris, klargestellt, dass das SozSichAbkYUG im Verhältnis zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiter anzuwenden ist, ohne dass es eines Transformationsgesetzes nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG bedurfte.

  • LSG Bayern, 11.08.2011 - L 6 R 36/10

    Die mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens verinbarte allgemeine

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass das SozSichAbkYUG in der Fassung des Abänderungsabkommens vom 30. September 1974 auch im Verhältnis ...s zur Republik Bosnien und Herzegowina weiter gilt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.03.2013, Az.: V R 61/10 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12.04.2000, B 14 KG 3/99 R, Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 11.08.2011, Az.: L 6 R 36/10, alle in juris).
  • BFH, 07.03.2013 - V R 61/10

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass das SozSichAbkYUG in der Fassung des Abänderungsabkommens vom 30. September 1974 auch im Verhältnis ...s zur Republik Bosnien und Herzegowina weiter gilt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.03.2013, Az.: V R 61/10 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12.04.2000, B 14 KG 3/99 R, Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 11.08.2011, Az.: L 6 R 36/10, alle in juris).
  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 16.12.1999, Az.: B 14 KG 1/99 R und 12.04.2000, Az.: B 14 KG 3/99 R, beide in juris, klargestellt, dass das SozSichAbkYUG im Verhältnis zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiter anzuwenden ist, ohne dass es eines Transformationsgesetzes nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG bedurfte.
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
    Zum anderen hat das BSG selbst diese Zweifel, wenn auch aus prozessrechtlichen Gründen, nicht mehr aufrechterhalten (vgl. Beschluss des BVerfG vom 25.08.2008 - 2 BvM 3/06, BVerfGE 121, 388).
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

    Durch Notenwechsel vom 13.11.1992 (vgl. Bekanntmachung vom 16.11.1992, BGBl. II 1992, 1196) zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der Republik Bosnien und Herzegowina ist dessen Fortgeltung bis zu einer - bisher nicht erfolgten - Neuregelung ausdrücklich vereinbart worden (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 27.4.2017 - L 13 R 329/15 - juris Rn. 24 ff.).
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