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   LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15   

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https://dejure.org/2018,16695
LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15 (https://dejure.org/2018,16695)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2018 - L 3 U 233/15 (https://dejure.org/2018,16695)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2018 - L 3 U 233/15 (https://dejure.org/2018,16695)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    SGB VII § 9 Abs. 1, Abs. 2
    SGB VII

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anerkennung von Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet als Berufskrankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet als Berufskrankheit; Wie-Berufskrankheit; Unterbliebenes Tätigwerden des Verordnunggebers

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Arbeitsstress ist keine Berufskrankheit

  • rewis.io

    Keine Anerkennung von Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet als Berufskrankheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2
    Keine Anerkennung von Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet - hier: Neurasthenie und schwere Depression - als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung von Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet als Berufskrankheit?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer stressbedingten depressiven Störung als Berufskrankheit in gesetzlicher Unfallversicherung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitsstress ist keine Berufskrankheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychische Erkrankungen durch Stress können nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden - Nicht jede auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführende Erkrankung kann ohne Weiteres als Berufskrankheit anerkannt werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Es müssen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über das Bestehen einer Einwirkungs- und Verursachungsbeziehung vorliegen (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R -, juris Rn. 20).

    Denn für die Beurteilung des generellen Ursachenzusammenhangs gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R -, juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. ausführlich zur Theorie der wesentlichen Bedingung: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196 und juris Rn. 13 ff. m.w.N.).

    Vielmehr darf die Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Einwirkungs-Krankheits-Kombination in die Liste der Berufskrankheiten (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII) erfüllt sind, der Verordnungsgeber sie also als neue Listen-Berufskrankheit in die BKV einfügen dürfte, aber noch nicht tätig geworden ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 33/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Die Vorschrift enthält keine Härteklausel, nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen wäre (BSG, Urteil vom 13. Februar 2013 - B 2 U 33/11 R -, juris Rn. 17).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Die Voraussetzungen (2.) und (3.) sind erfüllt, wenn bestimmte Personengruppen infolge einer versicherten Tätigkeit nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt sind, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft eine Krankheit hervorrufen (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 03.08.2017 - B 2 U 5/17 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Rüge des Übergehens eines

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Hierfür muss ein Beweisantrag entweder bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrecht erhalten werden oder - wie hier - bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach etwaiger Beweiserhebung und der Bitte um Zustimmung zur Entscheidung nach § 124 Abs. 2 SGG erstmals schriftsätzlich gestellt, wiederholt oder nochmals ausdrücklich in Bezug genommen und damit bis zuletzt aufrechterhalten werden (vgl. BSG, Beschluss vom 3. August 2017 - B 2 U 5/17 BH -, juris Rn. 7).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R -, BSGE 114, 90 und juris Rn. 12 m.w.N.; vgl. zuletzt auch BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 20/14 R -, BSGE 118, 267 und juris Rn. 10 und 23 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R -, BSGE 114, 90 und juris Rn. 12 m.w.N.; vgl. zuletzt auch BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 20/14 R -, BSGE 118, 267 und juris Rn. 10 und 23 m.w.N.).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Die Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit oder einer Wie-Berufskrankheit ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 R -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15
    Denn für die Beurteilung des generellen Ursachenzusammenhangs gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R -, juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. ausführlich zur Theorie der wesentlichen Bedingung: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196 und juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende GdB-Feststellung - vor dem Zeitpunkt der

    Dies ist allerdings eher der depressiven Erkrankung zuzuordnen, die neben dem Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde und für das eine rückwirkende Anerkennung schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil depressive Episoden keine monokausal auf genetische - oder andere - Umstände zurückzuführenden Erkrankungen sind und daher im Gegensatz zum Asperger-Syndrom nicht von einer angeborenen Krankheit ausgegangen werden kann (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 27. April 2018 - L 3 U 233/15 -, juris, Rz. 61).
  • LSG Bayern, 12.05.2021 - L 3 U 11/20

    Unfallversicherung: Mobbing keine Berufskrankheit

    Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27.4.2018 (L 3 U 233/15, dort insb. juris Rn. 54) die Anerkennung von Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet (dort infolge von Stress) abgelehnt, weil "bestimmte Personengruppen", die diesen besonderen Einwirkungen durch ihre "versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind", nicht abgrenzen lassen.
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