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   LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,24570
LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11 B ER (https://dejure.org/2011,24570)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.05.2011 - L 4 KR 149/11 B ER (https://dejure.org/2011,24570)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - L 4 KR 149/11 B ER (https://dejure.org/2011,24570)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
    Insbesondere habe das LSG Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des BSG vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R - zutreffend angewandt.

    In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.03.2009 - L 8 SO 1/07 - in Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R - verwiesen.

  • LSG Hamburg, 12.11.2009 - L 1 B 202/09

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung in

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
    Hier handle es sich jedoch nicht um eine Pflegeeinrichtung im Sinne des § 43 SGB XI, sondern um eine vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen gemäß § 43a SGB XI. Das LSG Hamburg habe in seinem Beschluss vom 12.11.2009 - L 1 B 202/09 ER KR - entschieden, dass Versicherte auch Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V hätten, wenn sie in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe lebten.

    Einrichtungen, in denen behinderte Menschen Eingliederungshilfe gewährt werde, könnten eine betreute Wohnform im Sinne des Gesetzes sein, wenn - wie hier - durch den Aufenthalt nicht ein Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege begründet werde (LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2009, L 1 B 202/09 ER KR, juris, Rn.16 ff. und vorhergehend SG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2009, S 2 KR 445/09 ER, juris, Rn.9 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
    Der Interpretation, dass Wohnheime geeignete Orte im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V sein können, sei auch das LSG Niedersachsen-Bremen in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - L 8 SO 1/07 - mit überzeugenden Argumenten entgegengetreten.

    In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.03.2009 - L 8 SO 1/07 - in Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R - verwiesen.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 16/09 R

    Sozialhilferecht; Asylbewerberleistungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
    Die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen sei mit der Revision angegriffen, die beim BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 16/09 R anhängig sei.

    Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen mit der Revision angegriffen wurde, die beim BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 16/09 R anhängig ist.

  • LSG Bayern, 14.12.2006 - L 4 KR 202/04

    Bestehen einer Kostenerstattungspflicht für einen Trachealkanülenwechsel einer

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
    Hierzu habe das BSG in Bestätigung der Entscheidung des Bay. LSG vom 14.12.2006, L 4 KR 202/04 festgestellt, dass sich die Verpflichtung eines Pflegeheims, Behandlungspflege zu leisten, bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergebe, nämlich aus § 43 Abs. 2 SGB XI. Derselbe gesetzliche Wortlaut bestehe jedoch auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Leistungen nach § 43a SGB XI erbringen.
  • SG Hamburg, 12.05.2009 - S 2 KR 445/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - stationäre Einrichtung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
    Einrichtungen, in denen behinderte Menschen Eingliederungshilfe gewährt werde, könnten eine betreute Wohnform im Sinne des Gesetzes sein, wenn - wie hier - durch den Aufenthalt nicht ein Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege begründet werde (LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2009, L 1 B 202/09 ER KR, juris, Rn.16 ff. und vorhergehend SG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2009, S 2 KR 445/09 ER, juris, Rn.9 ff.).
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