Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Wegen einstweiliger Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 28.02.2011 - S 29 KR 220/11
- LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
Insbesondere habe das LSG Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des BSG vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R - zutreffend angewandt.In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.03.2009 - L 8 SO 1/07 - in Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R - verwiesen.
- LSG Hamburg, 12.11.2009 - L 1 B 202/09
Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung in …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
Hier handle es sich jedoch nicht um eine Pflegeeinrichtung im Sinne des § 43 SGB XI, sondern um eine vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen gemäß § 43a SGB XI. Das LSG Hamburg habe in seinem Beschluss vom 12.11.2009 - L 1 B 202/09 ER KR - entschieden, dass Versicherte auch Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V hätten, wenn sie in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe lebten.Einrichtungen, in denen behinderte Menschen Eingliederungshilfe gewährt werde, könnten eine betreute Wohnform im Sinne des Gesetzes sein, wenn - wie hier - durch den Aufenthalt nicht ein Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege begründet werde (LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2009, L 1 B 202/09 ER KR, juris, Rn.16 ff. und vorhergehend SG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2009, S 2 KR 445/09 ER, juris, Rn.9 ff.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
Der Interpretation, dass Wohnheime geeignete Orte im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V sein können, sei auch das LSG Niedersachsen-Bremen in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - L 8 SO 1/07 - mit überzeugenden Argumenten entgegengetreten.In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.03.2009 - L 8 SO 1/07 - in Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R - verwiesen.
- BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 16/09 R
Sozialhilferecht; Asylbewerberleistungsrecht
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
Die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen sei mit der Revision angegriffen, die beim BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 16/09 R anhängig sei.Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen mit der Revision angegriffen wurde, die beim BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 16/09 R anhängig ist.
- LSG Bayern, 14.12.2006 - L 4 KR 202/04
Bestehen einer Kostenerstattungspflicht für einen Trachealkanülenwechsel einer …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
Hierzu habe das BSG in Bestätigung der Entscheidung des Bay. LSG vom 14.12.2006, L 4 KR 202/04 festgestellt, dass sich die Verpflichtung eines Pflegeheims, Behandlungspflege zu leisten, bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergebe, nämlich aus § 43 Abs. 2 SGB XI. Derselbe gesetzliche Wortlaut bestehe jedoch auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Leistungen nach § 43a SGB XI erbringen. - SG Hamburg, 12.05.2009 - S 2 KR 445/09
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - stationäre Einrichtung der …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11
Einrichtungen, in denen behinderte Menschen Eingliederungshilfe gewährt werde, könnten eine betreute Wohnform im Sinne des Gesetzes sein, wenn - wie hier - durch den Aufenthalt nicht ein Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege begründet werde (LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2009, L 1 B 202/09 ER KR, juris, Rn.16 ff. und vorhergehend SG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2009, S 2 KR 445/09 ER, juris, Rn.9 ff.).