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   LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00   

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https://dejure.org/2001,14360
LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00 (https://dejure.org/2001,14360)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00 (https://dejure.org/2001,14360)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - L 6 RJ 584/00 (https://dejure.org/2001,14360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, hilfsweise Rente wegen Erwerbsminderung; Staatsangehöriger der Bundesrepublik Jugoslawien ; Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung des Heimatlandes sowie in der BRD; Tätigkeit als Schneider bzw. Bügler ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00
    Eine Hemmung der in § 197 Abs. 2 SGB VI vorgesehenen Beitragszahlungsfrist in entsprechender Anwendung des § 203 BGB ist nicht eingetreten (vgl. zum folgenden das BSG-Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 ArVNG Nr. 18 - Seiten 65/66 - ).

    Auch § 197 Abs. 3 SGB VI greift nicht zugunsten des Klägers ein (vgl. zum folgenden Abschnitt BSG-Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 ArVNG Nr. 18 - Seite 67 -).

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 74/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rente - Dauer - Aufschub

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00
    Insbesondere liegt beim Kläger auch keine Anrechnungszeit in Gestalt der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vor, die vor dem 31.12.1983 begonnen und bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit angedauert hätte (vgl. hierzu BSG-Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 74/91 = SozR 3-2200 § 1259 RVO Nr. 12), dies schon deshalb, weil - vgl. oben - die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr feststellbar ist; im Übrigen deutet nichts auf eine solche Arbeitsunfähigkeit hin, nachdem der Kläger in Deutschland bis 30.06.1984 normal erwerbstätig gewesen ist und in seinem Versicherungsverlauf keine Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit enthalten sind.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00
    des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (zur Anwendbarkeit des § 197 Abs. 2 SGB VI auf freiwillige Beiträge für das Jahr 1991, jedoch nicht für die Jahre davor, vgl. BSG-Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 55/93 = SozR 3-2600 § 197 SGB VI Nr. 1 S. 3/4).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00
    Sofern der Kläger nach Dezember 1990 in seiner Heimat weiter arbeitslos gewesen sein sollte, könnte diese Arbeitslosigkeit ebenfalls nicht als Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI berücksichtigt werden, da hierfür nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Meldung bei einem deutschen Arbeitsamt erforderlich gewesen wäre und sich aus dem deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen nichts anderes ergibt (vgl. hierzu BSG-Urteil vom 03.11.1994 - 13 RJ 69/92 = SozR 3-2000 § 1246 RVO Nr. 48 - S. 201 - ).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00
    Der Invalidenrentenbezug wäre nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch nicht als Rentenbezugszeit im Sinn des § 43 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI a.F. zu berücksichtigen (vgl. BSG-Urteil vom 23.03.1994 - 5 RJ 24/93 = SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 46 - Seiten 194/195; KassKomm-Niesel § 43 SGB VI Rdnr. 135 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Bayern, 27.11.2012 - L 13 R 649/10

    Für die Zeit ab 1. Januar 1992 kommt eine nachträgliche Zulassung zur

    Ein Merkblatt ist dann als ausreichend anzusehen, wenn es bewirkt, dass der Versicherte seinen Beratungsbedarf erkennen kann und muss (BayLSG, Urteil vom 27. Juli 2001, L 6 RJ 584/00, in juris).
  • LSG Bayern, 23.09.2003 - L 5 RJ 128/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Ein Merkblatt ist dann ausreichend, wenn es bewirkt, dass der Versicherte seinen Beratungsbedarf erkennen kann und muss (Bayer.Landessozialgericht vom 27.07.2000, Az.: L 6 RJ 584/00).
  • LSG Bayern, 25.02.2003 - L 5 RJ 121/02

    Berufsunfähigkeit; Krankheitsbedingte Erwerbsfähigkeit; Restleistungsvermögen als

    Ein Merkblatt ist dann ausreichend, wenn es bewirkt, dass der Versicherte seinen Beratungsbedarf erkennen kann und muss (Bay.LSG vom 27.07.2001, Az.: L 6 RJ 584/00).
  • LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 275/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Gesundheitliche Voraussetzungen der

    Das Merkblatt Nr. 6 ist ausreichend, weil es bewirkt, dass der Versicherte seinen Beratungsbedarf erkennen kann und muss (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteile vom 12.04.2000 - L 5 RJ 655/00 und vom 27.07.2001 - L 6 RJ 584/00).
  • LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 92/02

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Verschärfung des

    Dies sei schon durch das Bayer. Landessozialgericht - L 6 RJ 584/00, Urteil vom 27.07.2001 - bestätigt worden, wenn mit dem Merkblatt der Beratungsbedarf erkennbar gewesen sei.
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