Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Zur Fortgeltung des Abkommens vom 12.10.1968 der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Förderation Republik Jugoslawien über die Soziale Sicherheit (Abk. Jugosl. Soz. Sich) in der Republik Kosovo.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 12.05.2010 - S 11 R 236/09
- LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei …
Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10
Zwar sei zwischenzeitlich vom Bundessozialgericht (BSG, Vorlagebeschluss vom 23.05.2006, B 13 RJ 17/05 R) in einem anders gelagerten Fall die Frage aufgeworfen worden, ob das Abk Jugoslawien SozSich auf die Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens unmittelbar anzuwenden sei.Unter Berücksichtigung der im Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 23.05.2006 vom 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG, B 13 RJ 17/05 R) dargelegten wesentlichen völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätze gilt das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) geschlossene Abkommen über Soziale Sicherheit (Abk Jugoslawien SozSich; BGBl II 1969, 1438 mit Zustimmungsgesetz vom 29.07.1969, BGBl II 1969, 1437), damit auch die Personengleichstellung des Art. 3 dieses Abkommens, für die Republik Kosovo nach der Unabhängigkeitserklärung fort.
- BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
Beitragserstattung - Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten …
Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10
Grundsätzlich stelle das Recht zur freiwilligen Versicherung nach der gesetzlichen Systematik einen Vorteil dar; durch die Gewährung dieses Rechts werde ein Versicherter im Vergleich zu nicht entsprechend Berechtigten "bevorzugt" (Hinweis auf Urteil des BSG vom 14.08.2008, B 5 R 39/07 R). - BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines …
Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10
Unabhängig von der Frage, ob die einzelnen "Nachfolgestaaten" Ex-Jugoslawiens als Rechtsnachfolger in die völkerrechtlichen Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland eingetreten seien oder ob das Sozialversicherungsabkommen nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts fort gelte, habe aber das BSG (im Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R) jedenfalls keine Bedenken gehabt, das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen auf die Nachfolgestaaten Jugoslawiens in Bezug auf Streckungstatbestände und damit zugunsten der Versicherten weiter anzuwenden.