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   LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16   

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https://dejure.org/2019,48541
LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16 (https://dejure.org/2019,48541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.09.2019 - L 16 R 5084/16 (https://dejure.org/2019,48541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. September 2019 - L 16 R 5084/16 (https://dejure.org/2019,48541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Beitragsrecht: Sozialversicherungsrechtlicher Status von Flugbegleiterinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Charterflug; Flugbegleiter/in; Statusanfrage; Statusfeststellungsverfahren; Steward/ess; Betriebsprüfung; Kabinenpersonal; Abhängige Beschäftigung; Selbständige Tätigkeit; Anforderungsverkehr; Freelancer

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 28h Abs. 2
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Flugbegleiter Chef de Cabine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Verwiesen werde auch auf die sog. Freelancer-Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.05.2008 (Az. B 12 KR 13/07 R).

    Aus der sog. Freelancer-Entscheidung des BSG (Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R) ergibt sich keine andere Bewertung.

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Das Vorhalten und die Nutzung eines heimischen Büro-/PC-Arbeitsplatz mit einer dem alltäglichen Gebrauch entsprechenden Ausstattung fällt nicht ins Gewicht bzw. ist nicht als Einsatz von Betriebsmitteln zu werten, weil eine eigene Telefonanlage bzw. ein eigenes Mobiltelefon und ein eigener PC mit Internet-/E-Mail-Anschluss der allgemeinen Lebensführung dienen und auch von Arbeitnehmern auf eigene Kosten vorgehalten werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 17/11 R, Rn. 38 zitiert nach juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Notwendig ist eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten, welche hier fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009, Az. B 12 KR 21/07 R; Landessozialgericht NRW, Urteil vom 02.07.2014, Az. L 8 R 368/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 368/12

    Prüfung der Sozialversicherungspflichtigkeit einer Tätigkeit als Betreuungskraft

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Notwendig ist eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten, welche hier fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009, Az. B 12 KR 21/07 R; Landessozialgericht NRW, Urteil vom 02.07.2014, Az. L 8 R 368/12).
  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60

    Unfallversicherung - Vollrente wegen einer Berufskrankheit - Lungenblähung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Die Beklagte erhebt Beiträge für einen zu prüfenden Sachverhalt in Kenntnis der Tatsache nach, dass die Klägerin diese Beiträge von der Einzugsstelle für denselben Sachverhalt wiedererstattet bekommt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.11.206, L 2 R 579/16, Rn. 211 zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 01.03.1963, 2 RU 152/60, Rn. 20 zitiert nach juris).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Das Einzugsstellenverfahren nach § 28h Abs. 2 S. 1 SGB IV und das Betriebsprüfungsverfahren nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV haben den gleichen Inhalt und sind rechtlich gleichwertig (vgl. BSG, Urteil vom 04.09.2018, B 12 KR 11/17 R, Rn. 12 zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 579/16

    Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktion einer fortbestehenden Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16
    Die Beklagte erhebt Beiträge für einen zu prüfenden Sachverhalt in Kenntnis der Tatsache nach, dass die Klägerin diese Beiträge von der Einzugsstelle für denselben Sachverhalt wiedererstattet bekommt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.11.206, L 2 R 579/16, Rn. 211 zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 01.03.1963, 2 RU 152/60, Rn. 20 zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2021 - L 10 BA 52/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit einer Ärztin für einen

    Die Erstattung von weiteren Spesen oder Aufwänden neben der Stundenvergütung in Höhe von 70, 00 EUR mit pauschal 40, 00 EUR spricht allerdings gegen ein unternehmerisches Risiko und - monetär betrachtet - in der Gesamtschau gegen eine selbstständige Tätigkeit (vgl Bayerisches LSG, Urteil vom 27. September 2019 - L 16 R 5084/16 - Rn 47 juris) .
  • LSG Hamburg, 06.06.2023 - L 1 BA 15/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Zuständig für das Verfahren über den Beitragsausgleich ist allein die Einzugsstelle nach § 26 Abs. 4 SGB IV unter Einschaltung der weiteren Arbeitgeber (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2022 - L 8 BA 51/20; Kreikebohm in: Kreikebohm, SGB IV, 4. Aufl. 2022, § 22 Rn. 18; Zieglmeier in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Werkstand: 118. EL März 2022, § 22 SGB IV Rn. 63; a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 27.09.2019 - L 16 R 5084/16).
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