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   LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08   

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https://dejure.org/2010,56432
LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08 (https://dejure.org/2010,56432)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.10.2010 - L 19 R 274/08 (https://dejure.org/2010,56432)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - L 19 R 274/08 (https://dejure.org/2010,56432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Die Beratungspflicht nach § 14 SGB I dient einer ordnungsgemäßen Beratung der Versicherten, verlangt aber nicht, die Versicherten vor jeder nur denkbaren später möglicherweise eintretenden nachteiligen Auswirkung ihrer Entscheidung zu bewahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 21.10.2010 - L 19 R 548/04

    Rentenversicherung - Rente wegen Erwerbsminderung - versicherungsrechtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    Eine Kausalität eines Beratungsfehlers kann nur dann angenommen werden, wenn die unterstellte Pflichtverletzung eine wesentliche, d. h. zumindest gleichwertige Bedingung dafür gewesen ist, dass der sozialversicherungsrechtliche Nachteil entstanden ist (BSG Urteil vom 06.03.2003 - aaO; BayLSG Urteil vom 21.10.2010 - L 19 R 548/04).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 33/79

    Sozialrechtsverhältnis - Beitragsnachentrichtung - Versicherungsamt

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    Entsprechend gilt dies, wenn die vom Versicherten gewählte Gestaltungsmöglichkeit evident unzweckmäßig ist (BSG Urteil vom 24.04.1980 - 1 RA 33/79 = BSGE 50, 88, 93 f).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    Aber auch dann, wenn ein konkretes Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, den Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten des Versicherten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (vgl. BSG Urteil vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R = SozR 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R

    Teilverzicht auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der zuständige Versicherungsträger die ihm aus dem Versichertenverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSG Urteil vom 06.03.2002 - B 4 RA 15/02 R = USK 2003-37; Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der zuständige Versicherungsträger die ihm aus dem Versichertenverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSG Urteil vom 06.03.2002 - B 4 RA 15/02 R = USK 2003-37; Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 10 RI 43/01

    Anspruch auf eine Witwerrente aus der Versicherung einer verstorbenen Ehefrau ;

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    Die Beratungspflicht nach § 14 SGB I dient einer ordnungsgemäßen Beratung der Versicherten, verlangt aber von der Beklagten nicht, die Versicherten vor jeder nur denkbaren später möglicherweise eintretenden nachteiligen Auswirkung ihrer Entscheidung zu bewahren (so auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 30.01.2003 - L 10 RI 43/01).
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76
    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
    In der Regel wird die Beratungspflicht jedoch erst durch ein entsprechend konkretes Begehren des Sozialleistungsempfängers ausgelöst (std. Rechtspr., z.B. BSG Urteil vom 28.09.1976 - 3 RK 7/76 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3).
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