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   LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14   

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https://dejure.org/2015,32900
LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14 (https://dejure.org/2015,32900)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.10.2015 - L 6 P 54/14 (https://dejure.org/2015,32900)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - L 6 P 54/14 (https://dejure.org/2015,32900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Abschreibungen für eine Pflegeeinrichtung; Statthafte Klageart; Zuwendungen Dritter; Zuordnung von Zuwendungen; Finanzierung von Pflegeeinrichtungen in der sozialen Pflegeversicherung; Zulässigkeit der gesonderten Berechnung und ...

  • rewis.io

    Zustimmung gem. § 82 Abs. 3 SGB XI

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzierung von Pflegeeinrichtungen in der sozialen Pflegeversicherung; Zulässigkeit der gesonderten Berechnung und Umlage betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen auf die Heimbewohner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12

    Ausschluss der Umlage durch Zuwendungen Dritter gedeckter

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Mit Entscheidung vom 19.04.2013 (Vf. 3-VII-12) wies der BayVerfGH den Antrag als unbegründet ab.

    Der Senat folgt insoweit dem BayVerfGH, welcher in seiner Entscheidung vom 19.04.2013 (Vf. 3-VII-12) ausführt, es spräche viel dafür, dass der Landesgesetzgeber über den Wortlaut des § 82 Abs. 3 S.1 SGB XI hinaus die Umlage betriebsnotwendiger Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen auch dann ausschließen darf, wenn die Pflegeeinrichtungen abschreibungsfähige Anlagegüter mit unentgeltlichen Zuwendungen Dritter finanzieren.

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Das BSG hat (in einem Verfahren, in welchem die Zulassung einer Pflegeeinrichtung streitig war) zur Zuständigkeit des Landesgesetzgebers nach § 9 SGB XI klargestellt, dass es gerade auch Ziel der Landesgesetzgebung sein darf, durch Regelungen zur finanziellen Förderung von Einrichtungen zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (Urteil vom 28.06.2001, B 3 P 9/00 R, Rn. 34, zitiert nach juris).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Nicht zur Disposition stehe dagegen die bundesrechtlich begründete Befugnis des Betreibers, seine durch öffentliche Förderung nicht gedeckten Investitionsaufwendungen durch anteilige Umlage auf die Heimbewohner zu refinanzieren (vgl. BSG, Urteile vom 08.09.2011, u.a. B 3 P 2/11 R; BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 3 P 3/07 R).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Die hier vertretene Auffassung wird auch durch die Entscheidung vom 10.03.2011 (B 3 P 3/10 R) gestützt.
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Nicht zur Disposition stehe dagegen die bundesrechtlich begründete Befugnis des Betreibers, seine durch öffentliche Förderung nicht gedeckten Investitionsaufwendungen durch anteilige Umlage auf die Heimbewohner zu refinanzieren (vgl. BSG, Urteile vom 08.09.2011, u.a. B 3 P 2/11 R; BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 3 P 3/07 R).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2015 - L 6 P 54/14
    Statthafte Klageart ist bei dieser Konstellation die kombinierte Anfechtungs-und Verpflichtungsklage, einer Beiladung der Heimbewohner wie auch der ggf. eintrittspflichtigen Sozialhilfeträger bedarf es nicht (Bundessozialgericht - BSG, Urteile vom 08.09.2011, u.a. B 3 P 6/10 R).
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