Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Säumniszuschläge für Nachversicherungsbeiträge; Kenntnis einer Körperschaft; Notwendigkeit eines internen Informationsaustauschs; Verjährung von Säumniszuschlägen; Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anspruch auf Säumniszuschläge nach Nichterbringung ...
- rechtsportal.de
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anspruch auf Säumniszuschläge nach Nichterbringung der Beiträge durch den Dienstherrn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anspruch auf Säumniszuschläge nach Nichterbringung der Beiträge durch den Dienstherrn
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 28.06.2011 - S 14 R 763/10
- LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11
Erbringt der frühere Dienstherr Nachversicherungsbeiträge nicht, obwohl ihm die Kenntnis seiner Leistungspflicht zuzurechnen ist, sind die Beiträge im Regelfall vorsätzlich vorenthalten; die hieraus folgende Verlängerung der Verjährungsfrist gilt auch für Säumniszuschläge (BSG Urteil vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R).Mit Schreiben vom 10.06.2010 hat die Beklagte das ruhende Verfahren wieder aufgerufen (nun S 14 R 763/10) und auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R hingewiesen.
Die Kenntnis von der Nachversicherungspflicht indiziere den im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz (unter Hinweis auf BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R), so dass die dreißigjährige Verjährungsfrist greife.
§ 24 Abs. 2 SGB IV ist auf Nachversicherungsbeiträge entsprechend anzuwenden (vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, mwN).
Nach dem Urteil des BSG vom 17.04.2008, aaO, ist diese Frage im Ergebnis nicht anders zu beurteilen, als die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV von seiner Zahlungspflicht Kenntnis hatte.
Das BSG führt im Urteil vom 17.04.2008, aaO, aus, für den bedingten Vorsatz sei ausreichend, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen habe.
Im vorliegenden Fall können die Grundsätze des Urteils des BSG vom 17.04.2008 aaO jedoch übernommen werden, denn es wurde schon festgestellt, dass eine unverschuldete Unkenntnis im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV nicht vorliegt, denn der Kläger hatte Kenntnis von der Nachversicherungspflicht.
- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11
Der Begriff "vorsätzlich" schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG vom 30.03.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 Satz 35 mwN). - BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 83/04 R
Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis - Rechtsänderung zum 1. 1. …
Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11
Der Beitragschuldner kann zwar auch auf die Hauptleistung zahlen - etwa weil er hierzu nach beamtenrechtlichen Grundsätzen verpflichtet ist - sich jedoch nur wegen einer Nebenforderung auf Verjährung berufen (BSG vom 08.04.1992, BSGE 70, 261; BSG vom 14.09.2005, SozR 4-4300 § 208 Nr. 1). - BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 5/91
Sozialversicherung - Verjährung - Nebenleistungen - Vorsätzliche Vorenthaltung
Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11
Der Beitragschuldner kann zwar auch auf die Hauptleistung zahlen - etwa weil er hierzu nach beamtenrechtlichen Grundsätzen verpflichtet ist - sich jedoch nur wegen einer Nebenforderung auf Verjährung berufen (BSG vom 08.04.1992, BSGE 70, 261;… BSG vom 14.09.2005, SozR 4-4300 § 208 Nr. 1).