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   LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 BA 1/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,6394
LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 BA 1/22 B ER (https://dejure.org/2022,6394)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.02.2022 - L 7 BA 1/22 B ER (https://dejure.org/2022,6394)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - L 7 BA 1/22 B ER (https://dejure.org/2022,6394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Bescheid, Arbeitsentgelt, Beschwerde, Unterkunft, Vollziehung, Widerspruchsbescheid, Mindestlohn, Widerspruch, Berechnung, Beitragserhebung, Anerkennung, Anordnung, Beschwerdeverfahren, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, aufschiebenden Wirkung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Berücksichtigung von Sachbezügen bei Berechnung des Mindestlohns - Gesetzlicher Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 14.11.2017 - L 7 R 5146/17

    Höhe der Sozialversicherungsbeiträge bei Mindestlohn

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 BA 1/22
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist grundsätzlich nicht geeignet, aus Sicht eines Antragstellers "offene" Rechtsfragen zu klären (BayLSG, Beschluss vom 14.11.2017, L 7 R 5146/17 B ER; BayLSG, Beschluss vom 24.01.2022, L 16 BA 3/22 B ER).

    Nach § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG wird bei offenen Rechtsfragen das Vollzugsrisiko bei Beitragsbescheiden auf den Adressaten verlagert (so schon ausdrücklich der Senat im Beschluss vom 14.11.2017, L 7 R 5146/17 B ER, gerade zu der hier relevanten Rechtsfrage der Anrechnung von Sachbezügen beim Mindestlohn).

    Hier kommt hinzu, dass die vom Bf vertretene Rechtsmeinung nicht überzeugt und daher an der Rechtsmäßigkeit des Bescheids keine ernsthaften Zweifel mehr bestehen können seit dem Urteil des BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16 (vgl auch BayLSG Beschluss vom 14.11.2017, L 7 R 5146/17 B ER und BayObLG Beschluss vom 26.11.2020, 201 ObOWi 1381/20 zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit durch Einbezug von Sachleistungen bei der Berechnung des Mindestlohnes).

  • BayObLG, 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20

    Verstoß gegen die gesetzlichen Mindestlohnzahlung auch beiGewährung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 BA 1/22
    Hier kommt hinzu, dass die vom Bf vertretene Rechtsmeinung nicht überzeugt und daher an der Rechtsmäßigkeit des Bescheids keine ernsthaften Zweifel mehr bestehen können seit dem Urteil des BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16 (vgl auch BayLSG Beschluss vom 14.11.2017, L 7 R 5146/17 B ER und BayObLG Beschluss vom 26.11.2020, 201 ObOWi 1381/20 zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit durch Einbezug von Sachleistungen bei der Berechnung des Mindestlohnes).
  • SG Frankfurt/Main, 03.12.2020 - S 14 R 606/16

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 BA 1/22
    Da der gesetzliche Mindestlohn eine Bruttoentgeltschuld sei, hätten Sachleistungen keine Erfüllungswirkung (SG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2020, S 14 R 606/16).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2022 - L 7 BA 1/22
    Hier kommt hinzu, dass die vom Bf vertretene Rechtsmeinung nicht überzeugt und daher an der Rechtsmäßigkeit des Bescheids keine ernsthaften Zweifel mehr bestehen können seit dem Urteil des BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16 (vgl auch BayLSG Beschluss vom 14.11.2017, L 7 R 5146/17 B ER und BayObLG Beschluss vom 26.11.2020, 201 ObOWi 1381/20 zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit durch Einbezug von Sachleistungen bei der Berechnung des Mindestlohnes).
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