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   LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04   

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LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04 (https://dejure.org/2005,25545)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.04.2005 - L 11 AL 256/04 (https://dejure.org/2005,25545)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. April 2005 - L 11 AL 256/04 (https://dejure.org/2005,25545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung des Bezugs von Unterhaltsgeld nach dem 01.01.1998 mit dem Bezug von Alg (Arbeitslosengeld) oder Alhi (Arbeitslosenhilfe) zum Zwecke der Berechnung des Bemessungsentgelts; Vereinbarkeit von § 133 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Brandenburg, 20.09.2002 - L 10 AL 193/00

    Anspruch auf Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes; Rahmenfrist des § 124

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04
    Damit sollen Hemmnisse, die eine Rückkehr in das Erwerbsleben entgegenstehen könnten, beseitigt werden (BT-Drucksache 13/4941 S.178 zu § 133 Abs. 1; LSG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2002 - L 10 AL 193/00 - Brand in Niesel, SGB 111, 2. Auflage § 133 RdNr 2; Valgolio in Hauck/ Noftz, SGB III K § 133 RdNr 15).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 170, 230, 239 f; 71, 146, 154 f).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04
    Im Urteil vom 21.10.2003 (Az: B 7 AL 84/02 R SozR 4-4300 § 133 Nr. 1) hat das BSG entschieden, dass - bezogen auf die Zeit vor dem 01.01.1998 - im Rechtscharakter von Uhg einerseits und Alg/Alhi andererseits so wesentliche Unterschiede bestanden, dass eine entsprechende Ausdehnung der Regelung des § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III auf das vor dem genannten Zeitpunkt bezogene Uhg nicht in Betracht kommt und auch nicht aus Gleichheitsgründen geboten ist.
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 170, 230, 239 f; 71, 146, 154 f).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 170, 230, 239 f; 71, 146, 154 f).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2005 - L 11 AL 256/04
    Damit sollen Hemmnisse, die eine Rückkehr in das Erwerbsleben entgegenstehen könnten, beseitigt werden (BT-Drucksache 13/4941 S.178 zu § 133 Abs. 1; LSG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2002 - L 10 AL 193/00 - Brand in Niesel, SGB 111, 2. Auflage § 133 RdNr 2; Valgolio in Hauck/ Noftz, SGB III K § 133 RdNr 15).
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