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   LSG Bayern, 28.06.2011 - L 20 R 279/07   

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https://dejure.org/2011,18317
LSG Bayern, 28.06.2011 - L 20 R 279/07 (https://dejure.org/2011,18317)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 20 R 279/07 (https://dejure.org/2011,18317)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 20 R 279/07 (https://dejure.org/2011,18317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    1. Eine Lösung von dem früheren Beruf liegt vor, wenn die Aufgabe der höherwertigen Tätigkeit vom Willen des Versicherten getragen wird, d. h. wenn der Versicherte seiner bisherigen Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen will und sich endgültig einer anderen ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente trotz Mehrfachbehinderung und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei fehlendem Berufsschutz wegen der Lösung eines Kraftfahrers von seinem erlernten Beruf kommt ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 240 SGB VI nicht in Betracht; Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 240 SGB VI bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; fehlender Berufsschutz bei der Lösung eines Kraftfahrers von seinem erlernten Beruf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 20 R 279/07
    Sofern die Ertaubung des Klägers als schwere spezifische Leistungseinschränkung einzustufen wäre, was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter Beachtung der konkreten Umstände des Einzelfalles dann anzunehmen wäre, wenn eine schwerwiegende Behinderung ein weites Feld von Verweisungstätigkeiten versperren würde (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R = SozR 4-2600 § 44 Nr. 1; BSG Urteil vom 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 9) und deshalb eine Benennung von konkreten Verweisungstätigkeiten durch die Beklagte erfordern würde, ist gleichwohl davon auszugehen, dass der Kläger die von der Beklagten vorsorglich benannten Verweisungstätigkeiten trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen auch ausüben kann.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 20 R 279/07
    Sofern die Ertaubung des Klägers als schwere spezifische Leistungseinschränkung einzustufen wäre, was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter Beachtung der konkreten Umstände des Einzelfalles dann anzunehmen wäre, wenn eine schwerwiegende Behinderung ein weites Feld von Verweisungstätigkeiten versperren würde (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R = SozR 4-2600 § 44 Nr. 1; BSG Urteil vom 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 9) und deshalb eine Benennung von konkreten Verweisungstätigkeiten durch die Beklagte erfordern würde, ist gleichwohl davon auszugehen, dass der Kläger die von der Beklagten vorsorglich benannten Verweisungstätigkeiten trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen auch ausüben kann.
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 20 R 279/07
    Eine Lösung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn die Aufgabe der höherwertigen Tätigkeit vom Willen des Versicherten getragen wird, d. h. wenn der Versicherte seiner bisherigen Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen will und sich endgültig einer anderen Berufstätigkeit zuwendet (BSG Urteil vom 25.04.1978 - 5 RKn 9/77 = SozR 2600 § 45 Nr. 22).
  • LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 73/15

    Anspruch eines Gehörlosen auf Rente wegen Erwerbsminderung bis zur verbindlichen

    Für ihre Auffassung, dass ein offener Arbeitsmarkt für Gehörlose bundesweit bestehe, z.B. auch im Bereich der Warensortiererei, bezieht die Beklagte sich auf Urteile der Landessozialgerichte Baden Württemberg vom 23. Januar 2007- L 11 R 269/03 -, Sachsen-Anhalt vom 12. Oktober 2011 - L 3 R 403/08- und Bayern vom 28. Juni 2011 - L 20 R 279/07 -.

    Auch die erst in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht in Bezug genommenen Entscheidungen der Landessozialgerichte Baden Württemberg vom 23. Januar 2007- L 11 R 269/03 -, Sachsen-Anhalt vom 12. Oktober 2011 - L 3 R 403/08- und Bayern vom 28. Juni 2011 - L 20 R 279/07 - vermögen keine Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Sachverständigen M1 zu begründen.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 R 4214/16
    Solche betriebsunüblichen Arbeitsbedingungen können bei einem Taubstummen anzunehmen sein, der mündliche Anweisungen und Äußerungen nur bei extrem verlangsamter Sprechgeschwindigkeit von den Lippen ablesen kann und aufgrund einer Ertaubung vor Spracherwerb eine Verständigung nur in Gehörlosensprache möglich ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2017 - L 13 R 1079/16, juris RdNr. 20; weitergehend Bayrisches LSG, Urteil vom 28.06.2011 - L 20 R 279/07, juris RdNr.29).
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