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   LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15   

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LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15 (https://dejure.org/2015,20432)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.07.2015 - L 16 AS 118/15 (https://dejure.org/2015,20432)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15 (https://dejure.org/2015,20432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen und Nachweis der Hilfebedürftigkeit; Maßgebender Zeitpunkt für die Überprüfung eines Verwaltungsaktes; Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens nach Aufhebung eines Versagungsbescheides

  • rewis.io

    Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung; Zulässigkeit der Leistungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Zulässigkeit der Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.03.2009 - B 4 AS 10/09 B
    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Auch wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantrage, habe die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit zu tragen, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen ließen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/09 R, Rn. 21).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe ausdrücklich entschieden, dass Kontoauszüge der letzten drei Monate und Finanzstatusübersichten angefordert werden dürften (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Der Kläger ist durch die vorläufige Versagung der beantragten Leistungen mit dem angefochtenen Verwaltungsakt vom 04.08.2014 nicht beschwert, weil im Zeitpunkt seines Erlasses die Voraussetzungen für die Versagung wegen fehlender Mitwirkung erfüllt waren und der Beklagte im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehandelt und dieses ordnungsgemäß ausgeübt hat (zum maßgebenden Überprüfungszeitpunkt, vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1988, 7 Rar 70/87, und Beschluss vom 25.02.2013, B 14 AS 133/12 B).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Dies gilt auch, wenn die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II im Streit steht (BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 78/08 R).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 32/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvertretung einer Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Eine spätere Änderung der Sach- und Rechtslage ist in der Regel unbeachtlich (BSG in ständiger Rechtsprechung, z.B. im Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 32/08 R, vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 04.07.2006, 5 B 90/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05

    Anfechtung Versagensbescheid bei fehlender Mitwirkung; Streitgegenstand;

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Ziel der gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung gerichteten Klage ist das Begehren, das Verwaltungsverfahren nach dessen Aufhebung fortzusetzen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008, L 21 R 187/05).
  • BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15
    Der Kläger ist durch die vorläufige Versagung der beantragten Leistungen mit dem angefochtenen Verwaltungsakt vom 04.08.2014 nicht beschwert, weil im Zeitpunkt seines Erlasses die Voraussetzungen für die Versagung wegen fehlender Mitwirkung erfüllt waren und der Beklagte im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehandelt und dieses ordnungsgemäß ausgeübt hat (zum maßgebenden Überprüfungszeitpunkt, vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1988, 7 Rar 70/87, und Beschluss vom 25.02.2013, B 14 AS 133/12 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Für die Beurteilung der angefochtenen Bescheide kommt es im Rahmen der vorliegenden, allein zulässigen isolierten Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45; LSG Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15 - juris Rdnr. 28).
  • SG München, 12.10.2017 - S 46 AS 899/17

    Versagungsbescheid wegen mangelnder Mitwirkung

    Mitwirkungshandlungen die danach erfolgen, sind für einen Versagungsbescheid nicht mehr entscheidungserheblich (z.B. Bay LSG, Beschluss vom 28.07.2015, L 16 AS 118/15, Juris-Rn. 28).
  • BSG, 13.01.2016 - B 14 AS 106/15 BH
    L 16 AS 118/15 (Bayerisches LSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 7 AS 839/22

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Eine hiernach erfolgte Nachholung der Mitwirkung kann lediglich Grundlage für ein Verfahren nach § 67 SGB I sein, das nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18.02.2021 - L 7 AS 1525/19, Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AS 17/14
    Eine während des Klage- bzw. Berufungsverfahrens nachgeholte Mitwirkungshandlung führt dementsprechend nicht zur Rechtswidrigkeit der zuvor ergangenen Versagungsbescheide, sondern begründet allenfalls einen Anspruch auf Entscheidung nach § 67 SGB I (Bayerisches LSG v. 28.07.2015 - L 16 AS 118/15 -, Rn 28; Kampe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 67 SGB I, Rn 21.1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 258/14
    Mit den Angaben der Klägerin und den von ihr eingereichten Unterlagen konnte die Beklagte jedenfalls bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 30. August 2012 (zum maßgebenden Zeitpunkt bei Anfechtungsklagen exemplarisch Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2015 L 16 AS 118/15 - juris Rn. 28) eine sachgerechte inhaltliche Entscheidung über die begehrten Leistungen nicht treffen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2015 - L 13 AS 366/13
    Dass der Kläger seiner Mitwirkungsobliegenheit zwischenzeitlich teilweise (im Hinblick auf die fehlende Seite des Kontoauszuges) nachgekommen ist, erweist sich für das vorliegende Verfahren als unbeachtlich, da die Nachholung der Mitwirkung lediglich einen Anspruch auf eine Prüfung nach § 67 SGB I (Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15 -, Rn. 28, juris) begründet, ohne den Versagungsbescheid rechtswidrig zu machen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 15 BK 9/13
    Gegen diese Auffassung spricht allerdings nicht lediglich der Umstand, dass sich die Begründetheit einer Anfechtungsklage (wie der vorliegenden) im Allgemeinen nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 24. Januar 2013 beurteilt, sondern weitergehend auch, dass Versagungsbescheide nach § 66 Abs. 1 SGB I in der überkommenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Rücksicht auf ihre Sperrwirkung als Verwaltungsakte mit Dauerwirkung qualifiziert worden sind, die unabhängig vom jeweiligen Stand eines etwaigen Anfechtungsverfahrens mit der Nachholung versäumter Mitwirkungshandlungen rechtswidrig werden und dann von der erlassenden Behörde aufzuheben sind, damit anschließend über eine Nachbewilligung gem. § 67 SGB I entschieden werden kann (BSG, Urteil vom 22. Februar 1995, - 4 RA 44/94 -, Leitsatz 1 und 2; vgl. auch Bayer. LSG, Beschluss vom 28. Juli 2015, - L 16 AS 118/15 -, Rn. 28 bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11 AS 527/15
    Gegenstand des gegen die Versagungsentscheidung gerichteten Rechtsstreits ist nicht der materielle Anspruch, sondern die Auseinandersetzung über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Verwaltungsverfahren (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15, Rn 24 mwN, zitiert nach juris).
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