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   LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19   

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https://dejure.org/2021,41655
LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19 (https://dejure.org/2021,41655)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.09.2021 - L 4 KR 651/19 (https://dejure.org/2021,41655)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. September 2021 - L 4 KR 651/19 (https://dejure.org/2021,41655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Datensicherheit, elektronische Gesundheitskarte (eGK), informationelle Selbstbestimmung, Lichtbild, Telematikinfrastruktur (TI)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstellung von Ersatzbescheinigungen zur elektronischen Gesundheitskarte; Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Erfordernis eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte; Verstoß gegen die DSGVO durch die elektronische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Es sei höchstrichterlich geklärt, dass die Notwendigkeit der Vorlage eines Lichtbildes rechtmäßig und verfassungskonform sei (Bundessozialgericht - BSG, BSGE 117, 224 ff).

    Es hat sich eingehend mit der Sach- und Rechtslage unter Einbezug der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 18.11.2014, BSGE 117, 224 ff) auseinandergesetzt.

    Die dortige Klägerin werde nicht in ihren Grundrechten dadurch verletzt, dass ihr kein anderer Weg eröffnet werde, als der durch Nutzung der eGK, ihre Berechtigung zur Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen nachzuweisen und die Abrechnung der Krankenkassen mit den Leistungserbringern zu ermöglichen (vgl. BSG vom 18.11.2014, BSGE 117, 224 - juris Rn. 23 ff; zustimmend: KassKomm-Schifferdecker, SGB V, § 291 a Rn. 14 ff).

    Es unterliege keinem Zweifel, welche Angaben von wem zu welchem Zweck verarbeitet werden dürften (vgl. zu § 15 Abs. 2, § 291, § 291 a Abs. 2 SGB V alter Fassung: BSG vom 18.11.2014, a.a.O., Rn. 25 - zitiert aus BSG, a.a.O., juris Rn. 95).

    Die detaillierte und normenklare Ausgestaltung der bereichsspezifischen Normen der §§ 291 ff SGB V belege, dass der Gesetzgeber im Falle der eGK und der TI dem Sozialdatenschutz einschließlich der Datensicherheit in ganz besonderem Maße hohe Bedeutung beimesse (vgl. BT-Drucks 19/18793 S. 2; vgl. zur Rechtslage vor dem Patienten-Schutz-Gesetz (PDSG): BSG vom 18.11.2014, a.a.O.).

    Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Datensicherheit würden die gesetzlichen Regelungen des SGB V zur eGK und zur TI den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (vgl. auch BSG vom 18.11.2014, a.a.O., Rn. 34; Kühling/Seidel in: Kingreen/Kühling, Gesundheitsdatenschutzrecht, S. 181).

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Der Senat hat die Beteiligten auf die beim BSG anhängige Frage: "Können Versicherte die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte wegen ihrer Online-Funktion und der ihr zugrundeliegenden Telematik-Infrastruktur wirksam ablehnen?" (BSG, B 1 KR 7/20 R), hingewiesen.

    Der Senat hat nach Hinweis auf die beim BSG anhängigen Verfahren (B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R) mit Beschluss vom 10.08.2020 die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller eine befristete Ersatzbescheinigung für die eGK vorläufig für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zunächst 30.11.2020 auszustellen.

    Das BSG hat in den Urteilen vom 20.01.2021 (B 1 KR 7/20 R und B 1 KR 15/20 R, jeweils juris) ausgeführt, dass vor allem datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten sind.

    Der in der Obliegenheit zur Nutzung der eGK und der Verarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der (dortigen) Klägerin liegende Grundrechtseingriff sei sowohl am Maßstab des nationalen Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG), als auch am Maßstab der durch die Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta - GRCh) garantierten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der personenbezogenen Daten gerechtfertigt (BSG, B 1 KR 7/20 R - juris Rn. 90 ff).

    Da sich der Senat der Ansicht des BSG anschließt und keinen Verstoß gegen Grundrechte sieht, scheidet auch eine Vorlage des Rechtsstreits an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG gemäß dem Hilfsantrag aus (so auch das BSG in seiner Entscheidung vom 20.01.2021, a.a.O., juris Rn. 116).

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Der Senat hat nach Hinweis auf die beim BSG anhängigen Verfahren (B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R) mit Beschluss vom 10.08.2020 die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller eine befristete Ersatzbescheinigung für die eGK vorläufig für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zunächst 30.11.2020 auszustellen.

    Das BSG hat in den Urteilen vom 20.01.2021 (B 1 KR 7/20 R und B 1 KR 15/20 R, jeweils juris) ausgeführt, dass vor allem datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten sind.

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 89/18 B

    Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Das BSG hat mit Beschluss vom 19.03.2020 (B 1 KR 89/18 B) auch einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG verneint.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Insoweit habe der Gesetzgeber die Regelungsbefugnis unter klarer Begrenzung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung (zur bundesweiten Verwendung der eGK "als Versicherungsnachweis" und soweit die Verarbeitung der Daten zur Erfüllung der den KKn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist) in verfassungsrechtlich zulässiger Weise gemäß § 291 b Abs. 6 SGB V auf die Vertragspartner der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene gemäß § 87 Abs. 1 SGB V übertragen (vgl. zur Zulässigkeit der Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen auf die zuständigen Spitzenverbände im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung auch BVerfG vom 17.12.2002, BVerfGE 106, 275, 305).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 4 KR 318/17
    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Der "Experte" L warte in dem Parallelverfahren vor dem Bayer. Landesozialgericht (L 4 KR 318/17, jetzt L 12 KR 318/17) seit 2017 auf ein Urteil.
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 31/17 R

    Krankenversicherung - Sozialdatenschutz - elektronische Gesundheitskarte -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2021 - L 4 KR 651/19
    Der Vorsitzende hat die Beteiligten auf das Urteil des BSG vom 18.12.2018 (B 1 KR 31/17 R - juris, RdNr. 20) hingewiesen, mit dem das BSG nochmals klargestellt habe, dass der Krankenversicherungsträger ein Lichtbild einfordern und nutzen darf, um eine eGK auszustellen.
  • SG München, 09.11.2022 - S 38 KA 5155/21

    Honorarkürzung wegen Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur

    Diese widersprach der Darstellung der Klägerseite und zitierte in Ihrem Schreiben vom 19.10.2022 zahlreiche Entscheidungen aus der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 18.11.2014, Az B 1 KR 35/13 R Rn 34; BSG, Urteil vom 20.01.2021, Az B 1 KR 7/20 R Rn. 111-114; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 ER; LSG Bayern, Urteil vom 28.09.2021, Az L 4 KR 651/19 Rn. 47; BSG, Beschluss vom 10.11.2021, Az B 1 KR 86/20 B).
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