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LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes; Unbedingter Verfahrensfehler; Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 06.11.2000 - S 5 V 8/99
- LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.04.1991 - 9a RV 1/91
Ausschluss eines Richters vom Gerichtsverfahren bei vorheriger Beteiligung am …
Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01
Dies gilt nach der gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 SGG entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) allein für die Ablehnung wegen eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 42 ZPO, aber nicht für die Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO und damit auch nicht für den speziell in § 60 Abs. 2 SGG geregelten Ausschlussgrund der Mitwirkung am vorausgegangenen Verwaltungsverfahren (so auch BSG, Urteil vom 24.04.1991 Az: 9 a RV 1/91). - BSG, 23.09.1997 - 2 BU 31/97
Ausschließung vom Richteramt im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01
Die Gründe für die Ausschließung vom Richteramt sind abschließend aufgezählt und in einer analogen Anwendung auf ähnlich liegende Fälle nicht zugänglich (so BSG-Urteil vom 23.09.1997 Az: 2 BU 31/97). - BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93
Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete …
Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01
Bei Vorliegen eines absoluten Verfahrensmangels ist die Bestätigung des angefochtenen Urteils grundsätzlich nicht möglich (BSGE 75, 74 mwN). - BSG, 13.07.1977 - 3 RK 84/76
Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01
Diese Feststellungen dürfen einer Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden (so für das Revisionsverfahren BSGE 44, 133, 135 und BSGE 9, 153, 158). - BSG, 19.02.1959 - 8 RV 575/57
Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 V 2/01
Diese Feststellungen dürfen einer Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden (so für das Revisionsverfahren BSGE 44, 133, 135 und BSGE 9, 153, 158).