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   LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17   

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https://dejure.org/2019,55181
LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17 (https://dejure.org/2019,55181)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.01.2019 - L 5 KR 631/17 (https://dejure.org/2019,55181)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - L 5 KR 631/17 (https://dejure.org/2019,55181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Krankenversicherung: Voraussetzungen einer Fallzusammenführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von in stationären Krankenhausaufenthalten erbrachten Leistungen; Getrennte Abrechnung mehrerer Aufenthalte; Medizinisch überflüssiges Fallsplitting; Vornahme einer Fallzusammenführung

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17
    Der Versicherte W.G. hätte jedoch bei Beachtung der Rechtsprechung des BSG - insbesondere die Urteile vom 28.03.2017 (B 1 KR 29/16 R), vom 01.07.2014 (B 1 KR 62/12) und vom 10.03.2015 (B 1 KR 3/15) - zwischenzeitlich nicht entlassen, sondern beurlaubt werden müssen.

    Da die Klägerin den Versicherten am 20.06.2012 formal entlassen und nicht gem. § 1 Abs. 7 S. 5 FPV beurlaubt hat, ist zunächst sachlich-rechnerisch die Abrechnung als zwei Behandlungen zutreffend (vgl. BSG, Urt. v. 28.03.2017 - B 1 KR 29/16).

    Entgegenstehende binnenorganisatorische Gründe des Krankenhauses, denen durch eine Änderung der Planung zu begegnen ist, sind hierfür ebenso ohne Belang wie etwa Zusatzprivatinteressen des Versicherten an einer Chefarztbehandlung (st. Rspr. des derzeit für Krankenhausabrechnungen allein zuständigen 1. Senats. BSG, Urt. v. 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R, Rz. 177ff. nach juris; Urt. v. 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R, Rz. 21 nach juris nwN).

    bb) Hinsichtlich des Wortlauts fehlt es - anders als im Sachverhalt, der der Entscheidung des BSG vom 28.03.2017 (B 1 KR 29/16 R) zugrunden liegt - vorliegend an der Initiative des W.G., die Behandlung zu unterbrechen.

    Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einem mit Krankenhausabrechnungen unerfahrenen Patienten, der eine Behandlungsunterbrechung wünscht, die Möglichkeit der Beurlaubung aufzuzeigen (BSG, Urt. v. 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 - Rz. 27 nach juris), dies war jedoch vorliegend nicht veranlasst, da W.G. am 20.06.2012 gerade nicht mehr stationär behandlungsbedürftig war bzw. nicht weiter stationär behandeln werden konnte.

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17
    Sie hat sich dabei auf ein Urteil des BSG vom 01.07.2014 (Az: B 1 KR 62/12 R) berufen, wonach das Krankenhaus bei unwirtschaftlichem Verhalten nur die Kosten des wirtschaftlichen Alternativverhaltens verlangen könne.

    Der Versicherte W.G. hätte jedoch bei Beachtung der Rechtsprechung des BSG - insbesondere die Urteile vom 28.03.2017 (B 1 KR 29/16 R), vom 01.07.2014 (B 1 KR 62/12) und vom 10.03.2015 (B 1 KR 3/15) - zwischenzeitlich nicht entlassen, sondern beurlaubt werden müssen.

    Entgegenstehende binnenorganisatorische Gründe des Krankenhauses, denen durch eine Änderung der Planung zu begegnen ist, sind hierfür ebenso ohne Belang wie etwa Zusatzprivatinteressen des Versicherten an einer Chefarztbehandlung (st. Rspr. des derzeit für Krankenhausabrechnungen allein zuständigen 1. Senats. BSG, Urt. v. 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R, Rz. 177ff. nach juris; Urt. v. 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R, Rz. 21 nach juris nwN).

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17
    Der Versicherte W.G. hätte jedoch bei Beachtung der Rechtsprechung des BSG - insbesondere die Urteile vom 28.03.2017 (B 1 KR 29/16 R), vom 01.07.2014 (B 1 KR 62/12) und vom 10.03.2015 (B 1 KR 3/15) - zwischenzeitlich nicht entlassen, sondern beurlaubt werden müssen.

    Grundsätzlich ist es Krankenhäusern verwehrt, vorzeitige Entlassungen als betriebswirtschaftlichen Eigeninteressen vorzunehmen, um durch planvolles, medizinisch überflüssiges Fallsplitting Zusatzeinnahmen zu generieren (st. Rspr. des BSG, z.B. Urt. v. 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R mwN).

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 30/17 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - teilstationärer Aufenthalt - Gabe von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17
    Eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht (st. Rspr. des BSG, vgl. bspw. Urt. v. 19.06.2018 - B 1 KR 30/17 R).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17
    Abrechnungsregeln erfordern eine Auslegung nach Wortlaut und Systematik (vgl. BSG, Urt. v. 08.11.2011 - B 1 KR 8/11).
  • SG Augsburg, 17.12.2021 - S 2 KR 385/21

    Krankenhausvergütung: Voraussetzungen der Fallzusammenführung

    Es wurde auf die Entscheidung des LSG Bayern vom 29.01.2019 (L 5 KR 631/17) verwiesen.
  • SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts - BayLSG (Urteil vom 29.01.2019, Aktenzeichen L 5 KR 631/17).
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