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   LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09   

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LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09 (https://dejure.org/2012,11510)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 2 U 254/09 (https://dejure.org/2012,11510)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 2 U 254/09 (https://dejure.org/2012,11510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    1. Arbeitsunfähigkeit i.S.v. §§ 45 ff. SGB VII liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Unfallfolgen nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleich oder ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen.2. Der VG-Anspruch endet spätestens mit Ablauf der 78. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Arbeitsunfähigkeit im Sinne von §§ 45 ff SGB VII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Das Ende des VG-Anspruchs ist von der Verwaltung mittels VA festzustellen und setzt eine Prognoseentscheidung voraus (Anschluss an BSG B 2 U 4/04 R).

    Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass der Verwaltungsakt (VA) im Bescheid vom 30.07.1997 i.d.F. des Widerspruchsbescheides (WB) vom 17.09.1998, mit dem die Beklagte das Ende des VG-Anspruchs festgestellt hat (vgl. zur Feststellung mit VA BSG vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - Juris RdNr. 42), bereits Streitgegenstand der Klage vom 13.10.1998 (Az. S 41 U 825/98) beim SG München war.

    Die Frage, ob berufsfördernde Leistungen zu erbringen sind, richtet sich dabei nach den Erfolgsaussichten, dem Alter des Versicherten und weiteren Umständen, die der Unfallversicherungsträger bei seiner Prüfung berücksichtigen muss (vgl. BSG B 2 U 4/04 R - Juris Rdnr. 42).

    Insbesondere ist für den Senat nicht ersichtlich, dass die Klägerin Anspruch auf berufsfördernde Leistungen gehabt hätte, die einen Anspruch auf Übergangsgeld im Sinne von § 49 SGB VII auslösen (vgl. BSG B 2 U 4/04 R - Juris RdNr. 41).

    Für die Auffassung des Klägerbevollmächtigten, der Beginn einer EU-Rente, der selbst nicht zu einem Ende des VG-Bezugs nach § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VII führt, entfalte eine Art Sperrwirkung für die Anwendung von Nr. 3, lässt sich nicht begründen, insbesondere nicht mit den Urteilen des BSG vom 30.10.2007 (B 2 U 31/06 R) oder vom 13.09.2005 (B 2 U 4/04 R, beide veröffentlicht in Juris).

    Soweit sich der Klägerbevollmächtigte auf die Formulierung im Urteil des BSG vom 13.09.2005 (B 2 U 4/04 R, Juris Rdnr. 40) beruft: "Dabei kommt ein Ende des Verletztengeldanspruch nach Nr. 3 a.a.O erst dann in Betracht ("im Übrigen"), wenn die Voraussetzungen eines Verletztengeldes nach Nr. 1 und 2 a.a.O nicht gegeben sind (vgl. Benz / Köllner, BG 200, 39, 40)", ergibt sich daraus nichts Anderes.

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 13.09.2005 (B 2 U 4/04 R, Juris RdNr. 42) darauf hingewiesen, dass wegen der notwendigen Prognoseentscheidung durch die Verwaltung eine rückwirkende Feststellung der Voraussetzungen einer Beendigung des VG-Anspruchs nach § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII nicht in Betracht kommt.

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Arbeitsunfähigkeit (AU) in diesem Sinne liegt - anknüpfend an das Krankenversicherungsrecht - vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Unfallfolgen nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleich oder ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen (vgl. hierzu BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R - Juris RdNr. 12 m.w.N.).

    Handelt es sich bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit um einen anerkannten Ausbildungsberuf, so scheidet eine Verweisung auf eine außerhalb dieses Berufes liegende Beschäftigung aus (vgl. BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R - Juris RdNr. 12.).

    Auch eine Verweisungstätigkeit innerhalb des Ausbildungsberufs muss, was die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Entlohnungshöhe angeht, mit der bisher verrichteten Arbeit im Wesentlichen übereinstimmen, so dass der Versicherte sie ohne größere Umstellung und Einarbeitung ausführen kann (vgl. BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R - Juris RdNr. 12.).

    Das Ende des VG-Anspruchs ist durch VA festzustellen, weil es eine Prüfung i.S. einer Prognoseentscheidung über den Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit erfordert, die nicht durch die Gerichte ersetzt werden kann (vgl. BSG a.a.O. RdNr. 41 f.; BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R - Juris RdNr. 21).

    Für die Auffassung des Klägerbevollmächtigten, der Beginn einer EU-Rente, der selbst nicht zu einem Ende des VG-Bezugs nach § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VII führt, entfalte eine Art Sperrwirkung für die Anwendung von Nr. 3, lässt sich nicht begründen, insbesondere nicht mit den Urteilen des BSG vom 30.10.2007 (B 2 U 31/06 R) oder vom 13.09.2005 (B 2 U 4/04 R, beide veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Dabei ist der Verwaltung ein gerichtlich nicht zu überprüfender Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zuzubilligen (vgl. BSG vom 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R mit Verweis auf BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 15).

    Nicht erwogene Umstände, die sie auch bei sorgfältiger Ermittlung nicht kennen und berücksichtigen kann, vermögen die Rechtmäßigkeit der Prognoseentscheidung nicht zu berühren (vgl. BSG vom 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R).

    Fehlerhaft ist die Prognose, wenn sie von vornherein von einer unzutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist (vgl. BSG B 10 EG 6/06 R a.a.O.) oder verfahrensfehlerhaft, z.B. unter Verstoß gegen das Amtsermittlungsprinzip, für die Beurteilung wesentliche Tatsachen nicht ermittelt bzw. berücksichtigt hat.

  • LSG Bayern, 19.11.2003 - L 2 U 222/02

    Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) des Verletzten infolge

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Die Beklagte begehrte mit der Berufung vom 25.06.2002 (Az. L 2 U 222/02) die Aufhebung des Urteils des SG vom 24.04.2002 und Abweisung der Klage gegen den Bescheid vom 13.08.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.09.1998.

    Während des Klageverfahrens erging das Urteil des LSG (Az. L 2 U 222/02) vom 19.11.2003 (Bl. 203 ff. LSG-Akte), mit dem das SG-Urteil vom 24.04.2002 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 13.08.1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.09.1998 abgewiesen wurde.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Beklagtenakten, die SG-Akten (Az. S 9 U 513/07, S 9 U 176/03, S 9 U 219/03, S 41 U 825/98 und S 41 U 776/95) sowie die LSG-Akten einschließlich derjenigen unter den Az. L 2 U 348/05 und L 2 U 222/02 sowie die Akten der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rechtsnachfolgerin der BfA) Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung geworden ist.

  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Der Rücknahme eines VA gemäß § 44 SGB X steht nicht entgegen, dass dieser auf einem Prozessvergleich beruht oder in Form eines Prozessvergleichs unanfechtbar geworden ist, es sei denn, der Vergleich enthält einen Verzicht auf die Leistung im Sinne von § 46 SGB I (vgl. hierzu Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht , Stand Oktober 2011, zu § 44 SGB X, Rdnr. 7; Merten in Hauck / Noftz, Kommentar zum SGB X, zu § 44 RdNr. 53 f.; BSG vom 23.06.1983 - 2 RU 2/82 - und vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84, beide veröffentlicht in Juris).

    Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem materiell-rechtlichen Verzicht auf vergangene und künftige VG-Ansprüche und einem sogenannten "prozessualen" Verzicht, wonach bestimmte Ansprüche nur nicht weiter prozessual geltend gemacht werden (vgl. BSG vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84, Juris RdNr. 13 f.).

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Ein Antragsteller, der wegen § 44 Abs. 4 SGB X keine Leistungen mehr für die Vergangenheit erhalten darf, hat kein rechtliches Interesse an der Rücknahme und einer zusprechenden Entscheidung, die nach § 44 Abs. 4 SGB X nicht vollzogen werden dürfte (Anschluss an BSG vom 06.03.1991 - 9b RAr 70 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 1).

    Ein Antragsteller, der über § 44 SGB X keine Leistungen mehr für die Vergangenheit erhalten darf, hat aber kein rechtliches Interesse an der Rücknahme und der zusprechenden Entscheidung, die nach § 44 Abs. 4 SGB X nicht vollzogen werden dürfte (vgl. hierzu BSG vom 06.03.1991 - 9b RAr 7/90 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 1 - Juris RdNr. 13).

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 2/82
    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Der Rücknahme eines VA gemäß § 44 SGB X steht nicht entgegen, dass dieser auf einem Prozessvergleich beruht oder in Form eines Prozessvergleichs unanfechtbar geworden ist, es sei denn, der Vergleich enthält einen Verzicht auf die Leistung im Sinne von § 46 SGB I (vgl. hierzu Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht , Stand Oktober 2011, zu § 44 SGB X, Rdnr. 7; Merten in Hauck / Noftz, Kommentar zum SGB X, zu § 44 RdNr. 53 f.; BSG vom 23.06.1983 - 2 RU 2/82 - und vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 10/96

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden voraussichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Dabei ist der Verwaltung ein gerichtlich nicht zu überprüfender Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zuzubilligen (vgl. BSG vom 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R mit Verweis auf BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 15).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    A) Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und (unechte) Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG zulässig (vgl. BSG vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R- Juris RdNr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 31 U 375/08

    Teilhabeleistungen; Prognoseentscheidung; Vergleich; Bezugsdauer von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09
    Das von Klägerseite zitierte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2009 (L 31 U 375/08) ist auf den Fall der Klägerin nicht übertragbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - L 1 U 4104/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs gem § 46 Abs 3

    Ob dem Unfallversicherungsträger bei seiner Prognoseentscheidung ein Beurteilungsspielraum zusteht (so Bayerisches LSG, Urteil vom 29.02.2012 - L 2 U 254/09 = juris RdNr. 105) oder nicht (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2014 - L 10 U 2744/12 = NZS 2014, 510 [Leitsatz] = juris RdNr. 42 ff.), kann der Senat hier offen lassen.

    Denn hierunter fallen - entgegen der Ansicht des Klägers - nur qualifizierte Teilhabeleistungen, die einen Übergangsgeldanspruch auslösen (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R = juris RdNr. 41 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2014 - L 10 U 2744/12 = NZS 2014, 510 [Leitsatz] = juris RdNr. 30, 52; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.02.2012 - L 2 U 254/09 = juris RdNr. 99, 108; Köllner in Lauterbach, Unfallversicherung, § 46 RdNr. 48, Stand Januar 2015; Benz/Köllner, Die BG 2000, 40; Kater in Kater/Leube, SGB VII, § 46 RdNr. 15; a.A. nur Fischer in jurisPK-SGB VII, § 46 RdNr. 36, Stand März 2015, der sich aber nicht mit der genannten Entscheidung des BSG vom 13.09.2005 auseinandersetzt).

  • LSG Saarland, 10.03.2021 - L 7 U 17/18

    Unfallversicherung - Berufungen

    Dazu gehören nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur solche berufsfördernden Leistungen, die wegen Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten nehmen können wie zum Beispiel die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Praktika usw. (LSG Bayern, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 - Rn. 108; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.3.2014 - L 10 U 2744/12 - Rn. 52, und vom 18.1.2016 - L 1 U 4104/14 Rn. 59; anderer Auffassung: Heinz, aaO, Seite 26, 27; Fischer in jurisPK, 2. Aufl., Stand 24.5.2016, § 46 SGB VII Rn. 36, 36.1).

    Zum Teil wird davon ausgegangen, dass dem Unfallversicherungsträger ein gerichtlich nicht zu überprüfender Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zuzubilligen ist (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013 - L 3 U 269/11- Rn. 21; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.2.2012 - L 2 U 254/09 -Rn. 105).

  • SG Karlsruhe, 25.10.2016 - S 4 U 2663/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente wegen Verschlimmerung -

    Ein ausdrücklicher (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 2 U 254/09 -, Rn. 81, juris) oder konkludenter (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 06. Februar 2014 - L 1 U 884/11 -, juris) Verzicht im materiellen Sinne im Hinblick auf eine dauerhafte Bewertung der damals nachgewiesenen Unfallfolgen kann anhand der Formulierung dieses Vergleichs nämlich nicht festgestellt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 6 U 58/18
    Die Prognoseentscheidung der Unfallversicherungsträger, dass mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, ist gerichtlich (nur) darauf hin zu überprüfen, ob alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt worden sind und der festgestellte Sachverhalt die Schlussfolgerung trägt (zB Bay LSG Urteil vom 29. Februar 2012 - L 2 U 254/09 - Rn 105, Kopp/Schenke - W-RSchenke/Ruthig VwGO Komm 24. Aufl 2018 § 114 Rn 37a jew mwN).
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