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   LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 967/11   

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https://dejure.org/2012,11091
LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 967/11 (https://dejure.org/2012,11091)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.03.2012 - L 7 AS 967/11 (https://dejure.org/2012,11091)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. März 2012 - L 7 AS 967/11 (https://dejure.org/2012,11091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Die Behörde kann in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem Meldetermin nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III den Betroffenen darauf hinweisen, dass eine schlichte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses nicht als ausreichende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vorlage einer schlichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als entschuldbarer Grund für die Versäumung eines behördlichen Termins; Grundsätze zur Begründetheit von Sanktionen im Fall von Meldeversäumnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 32; SGB II § 59
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionen bei Meldeversäumnissen; Zulässigkeit der Forderung einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 961/11

    Die Behörde kann in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 967/11
    Der Kläger nahm an der Untersuchung nicht teil und erhob gegen diesen Hinweis Klage und Berufung (vgl. BayLSG, Urteil vom 29.03.2012, L 7 AS 961/11).

    Im Parallelverfahren, der Klage S 52 AS 1725/11 (Berufung L 7 AS 961/11), erklärte der Beklagte mit Schreiben vom 06.09.2011, dass er an der Anforderung eines besonderen Attests für den Fall der Nichtteilnahme an einem Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht festhalte.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 967/11
    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Vorlage von Kontoauszügen ist eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zur Klärung einer Handlungspflicht in einem konkreten Rechtsverhältnis, dem fortdauernden Leistungsverhältnis, zum Beklagten statthaft (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R, Rn. 10, vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 10. Auflage 2012, § 55 Rn. 6).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 967/11
    Nach dem Urteil des BSG vom 09.11.2010, B 4 AS 27/10 R, Rn. 32, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen.
  • SG München, 01.10.2015 - S 16 AS 1859/15

    Versäumung eines Meldetermins beim Grundsicherungsträger - Darlegung eines

    In seinem Urteil vom 29.03.2012, Az. L 7 AS 967/11) hat das Bayerische Landessozialgericht hierzu entschieden, dass ein entsprechender Hinweis in Fällen mit einschlägiger Vorgeschichte nicht rechtswidrig ist.
  • SG Aurich, 18.03.2015 - S 55 AS 43/15

    Ausspruch einer Sanktion im Hinblick auf gewährtes Arbeitslosengeld II aufgrund

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Nachweis eines wichtigen Grundes reicht nur dann nicht aus für die Darlegung und den Nachweis eines wichtigen Grundes, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzeitig die Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins begründet (Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2009 - L 5 AS 131/08 - vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 27/10 R - Bayrisches LSG, Urteil vom 29. März 2012 - L 7 AS 967/11).
  • SG Nürnberg, 13.09.2017 - S 13 AS 59/17

    Minderung des Alg-II-Anspruches in Höhe von 10% vom Regelbedarf

    Die Behörde kann, in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem Meldetermin, nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III den Betroffenen darauf hinweisen, dass eine schlichte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminveräumnisses nicht als ausreichende Entschuldigung angesehen wird (BayLSG L 7 AS 967/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2022 - L 7 AS 1526/21
    Die Exkulpationsmöglichkeiten im Hinblick auf das Fernbleiben zu einem Meldetermin durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind höchstrichterlich hinreichend geklärt (BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R, juris, Rn. 32; vgl. auch: Beschluss des Senats vom 21.08.2013 - L 7 AS 1403/13 B; LSG Bayern Urteil vom 29.03.2012 - L 7 AS 967/11; aus diesem Grund die grundsätzliche Bedeutung für die vorliegende Konstellation ablehnend: LSG Bayern Beschluss vom 06.11.2017 - L 11 AS 717/17 NZB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2021 - L 7 AS 1526/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Exkulpationsmöglichkeiten im Hinblick auf das Fernbleiben zu einem Meldetermin durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind höchstrichterlich hinreichend geklärt (BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R, juris, Rn. 32; vgl. auch: Beschluss des Senats vom 21.08.2013 - L 7 AS 1403/13 B; LSG Bayern Urteil vom 29.03.2012 -L 7 AS 967/11; aus diesem Grund die grundsätzliche Bedeutung für die vorliegende Konstellation ablehnend: LSG Bayern Beschluss vom 06.11.2017 - L 11 AS 717/17 NZB).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 AS 2874/16
    Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitsunfähigkeit (Knickrehm/Hahn in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl., 2017, § 32 Rdnr. 25; BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R -, Juris Rdnr. 32; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.03.2012 - L 7 AS 967/11 -, Juris Rdnr. 26).
  • SG Gelsenkirchen, 08.09.2021 - S 53 AS 225/21
    Die Behörde kann schon in der Meldeaufforderung darauf hinweisen, dass eine schlichte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht als ausreichende Entschuldigung für ein Meldeversäumnis anerkannt wird (BayLSG 29.3.2012 - L 7 AS 967/11).
  • SG Stade, 14.03.2014 - S 8 AS 27/14
    Ausgehend davon, dass der Antragsgegner aufgrund des Verhaltens der Antragstellerin in der Vergangenheit auch aus Sicht des Gerichts mit guten Gründen Zweifel am Interesse der Antragstellerin an einer zielführenden Zusammenarbeit haben musste, war es vorliegend zulässig und auch notwendig, mit der Einladung darauf hinzuweisen, dass die Antragstellerin eine glaubhafte ärztliche Bescheinigung vorzulegen hat (vgl. dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 29. März 2012, Az. L 7 AS 967/11 in: juris.de).
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