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   LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14   

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https://dejure.org/2017,15876
LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14 (https://dejure.org/2017,15876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.03.2017 - L 1 LW 2/14 (https://dejure.org/2017,15876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. März 2017 - L 1 LW 2/14 (https://dejure.org/2017,15876)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    ALG §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 1; SGB X § 21 Abs. 4, § 32 Abs. 2 Nr. 3, § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1, § 45, § 48 Abs. 1 S. 2; SGB V § 240 Abs. 4 S. 3; SGB VI § 96a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der endgültigen Feststellung von Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse; Hauptberuflicher Rechtsanwalt; Befreiung von der Versicherungspflicht; Ermittlung des Einkommens; Kein Anspruch auf vorläufige Befreiung von der ...

  • rewis.io

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf vorläufige Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte; Geltung des Grundsatzes der vorausschauenden Beurteilung sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf vorläufige Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Es liege keiner der in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X genannten Fälle vor, in denen ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben werden könne, insbesondere sei die Nr. 3 dieser Bestimmung nicht einschlägig (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002, B 10 LW 5/01 R).

    bb) Maßgebend ist das regelmäßige, also mit einer gewissen Stetigkeit, Dauer und Gesetzesmäßigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002, Az. B 10 LW 5/01 R, in juris Rn. 20) erzielte Einkommen.

    Dieses ist - wie sich ebenfalls aus der Gesetzesbegründung entnehmen lässt - durch eine vorausschauende Betrachtung angelehnt an die Verfahrensweise zur Feststellung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Bindung an das Kalenderjahr zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002, Az. B 10 LW 5/01 R, in juris, Rn. 19 unter Hinweis auf BT-Drs 12/5700, S. 9; 12/7599, S. 8; 7/4122, S. 43 ff.).

    Insoweit kommt es auf die Art und Weise der Zahlung an (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002, Az. B 10 LW 5/01 R, in juris Rn. 20).

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Eine Befreiung von der Versicherungspflicht hat dann zu erfolgen, wenn aus damaliger Sicht mit hinreichender Sicherheit feststand, dass der maßgebliche Grenzbetrag von 4.800.- Euro überschritten werden wird (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, Az. B 10 KR 3/99 R, in juris).

    Bei einer erst rückwirkend nach Jahren erfolgenden endgültigen Feststellung der Versicherungspflicht nach vorheriger vorläufiger Entscheidung ist daher nach Auffassung des Senats also ähnlich wie bei der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, Az. B 10 KR 3/99 R, in juris) vielmehr nachträglich eine vorausschauende Betrachtungsweise anzuwenden.

    Der Senat kann es dabei dahingestellt sein lassen, ob damit auf die Umstände abzustellen ist, die zu Beginn des strittigen Zeitraums, hier also am 1. Januar 2009, erkennbar waren (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, Az. B 10 KR 3/99 R, in juris; ähnlich BSG, Urteil vom 23. April 2015, Az. B 5 RE 19/14 R, in juris, wonach auf den Beginn des jeweils zu beurteilenden Lebenssachverhalts auf der Basis der damals vorhandenen Erkenntnisstandes abzustellen ist) oder ob in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 3. August 2016, Az. B 6 KA 20/15 R, in juris, alle erkennbaren Umstände bis zum Erlass der ersten bescheidmäßigen Entscheidung der Beklagten (hier die vorläufige Befreiung vom 12. Januar 2009) einzubeziehen sind, da im hier vorliegenden Fall insoweit keine Unterschiede bestehen.

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Im Prognosezeitpunkt muss davon auszugehen sein, dass sich Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bei normalem Ablauf der Dinge nicht ändern (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2011, B 12 R 15/09 R, in juris Rn. 17).

    Dementsprechend hat das BSG auch in seinem Urteil vom 27. Juli 2011, Az. B 12 R 15/09 R, in juris, zur Frage, ob die maßgebende (Entgelt-) Geringfügigkeitsgrenze regelmäßig im Monat nicht überstiegen wird, ausgeführt, dass eine rückwirkende Betrachtung mit dem Wesen der Sozialversicherung nicht vereinbar ist.

    Bei Selbstständigen ist das Arbeitseinkommen fast immer schwankend (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011, Az. B 12 R 15/09 R, in juris).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 19/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Ergotherapeut -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Diese Prognose ist schon begriffsnotwendig zukunftsbezogen und bleibt so lange maßgebend, bis in rechtlich relevantem Umfang geänderte Umstände Anlass für eine Korrektur und für eine Ersetzung durch eine neue Prognose geben, die dann wiederum den versicherungsrechtlichen Status für die Zukunft bestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 19/14 R).

    Die Ausübung der Verwaltungsaktkompetenz in Bezug auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Versicherungspflicht durch den zuständigen Versicherungsträger ist darauf angelegt, durch eine verbindliche Feststellung Rechtsfrieden nicht nur punktuell, sondern dauerhaft für die gesamte Zeit des unveränderten fortbestehend zu beurteilenden Lebenssachverhalts zu schaffen (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 19/14 R).

    Der Senat kann es dabei dahingestellt sein lassen, ob damit auf die Umstände abzustellen ist, die zu Beginn des strittigen Zeitraums, hier also am 1. Januar 2009, erkennbar waren (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, Az. B 10 KR 3/99 R, in juris; ähnlich BSG, Urteil vom 23. April 2015, Az. B 5 RE 19/14 R, in juris, wonach auf den Beginn des jeweils zu beurteilenden Lebenssachverhalts auf der Basis der damals vorhandenen Erkenntnisstandes abzustellen ist) oder ob in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 3. August 2016, Az. B 6 KA 20/15 R, in juris, alle erkennbaren Umstände bis zum Erlass der ersten bescheidmäßigen Entscheidung der Beklagten (hier die vorläufige Befreiung vom 12. Januar 2009) einzubeziehen sind, da im hier vorliegenden Fall insoweit keine Unterschiede bestehen.

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 20/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zusicherung und Genehmigung eines weiteren

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Zu der Frage des maßgeblichen Zeitpunkts einer Prognoseentscheidung hat das BSG in einer Entscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 3. August 2016, B 6 KA 20/15 R, m.w.N., in juris) auf die bis zur bescheidmäßigen Entscheidung erkennbaren bzw. bekannten Tatsachen abgestellt.

    Der Senat kann es dabei dahingestellt sein lassen, ob damit auf die Umstände abzustellen ist, die zu Beginn des strittigen Zeitraums, hier also am 1. Januar 2009, erkennbar waren (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, Az. B 10 KR 3/99 R, in juris; ähnlich BSG, Urteil vom 23. April 2015, Az. B 5 RE 19/14 R, in juris, wonach auf den Beginn des jeweils zu beurteilenden Lebenssachverhalts auf der Basis der damals vorhandenen Erkenntnisstandes abzustellen ist) oder ob in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 3. August 2016, Az. B 6 KA 20/15 R, in juris, alle erkennbaren Umstände bis zum Erlass der ersten bescheidmäßigen Entscheidung der Beklagten (hier die vorläufige Befreiung vom 12. Januar 2009) einzubeziehen sind, da im hier vorliegenden Fall insoweit keine Unterschiede bestehen.

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Damit liegt keine endgültige Regelung vor, die grundsätzlich nur dann hätte abgeändert werden dürfen, wenn sich die Beklagte entweder darin rechtmäßig deren Rücknahme, Widerruf oder Abänderung vorbehalten hätte oder aber dazu nach den §§ 44 ff. SGB X oder Spezialvorschriften gesetzlich ermächtigt gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2006, Az. B 12 KR 14/05 R).

    bb) Das BSG hat es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ausweislich seiner Entscheidung vom 20. März 2006 (Az. B 12 KR 14/05 R) allerdings für zulässig angesehen, wenn die Krankenkasse die Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten, der hauptberuflich selbstständig tätig ist, bei Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit durch einen einstweiligen Bescheid regelt, wenn Nachweise für eine Prognose der zukünftigen Einnahmen noch nicht vorgelegt werden können.

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Einer Aufhebung des Bescheids vom 12. Januar 2009 bedurfte es jedoch nicht, da es sich hierbei nur um eine vorläufige Entscheidung gehandelt hat, die sich mit dem Erlass der endgültigen Entscheidung im Sinne von § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat (vgl. Urteil des BSG vom 16. November 1995, Az. 4 R LW 4/94, Urteil vom 28. Juni 1990, Az. 4 RA 57/89, alle in juris).

    hh) Soweit in dem Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2011, Az. L1 LW 20/11 B ER ausgeführt ist, die Beschwerdegegnerin sei auch in Anbetracht des verfahrensrechtlichen "Verbots des vorzeitigen Verfahrensabschlusses" (s. BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) ausnahmsweise berechtigt gewesen, eine einstweilige Regelung zu treffen, da der maßgebliche Sachverhalt noch nicht ausreichend geklärt war, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Aus dem Urteil des BSG vom 9. Oktober 2012 (B 5 R 8/12 R) gehe die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise hervor.

    gg) Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BSG vom 9. Oktober 2012, Az. B 5 R 8/12 R, in juris, steht der hier vertretenen rechtlichen Beurteilung schließlich ebenfalls nicht entgegen.

  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Dieses ist - wie sich ebenfalls aus der Gesetzesbegründung entnehmen lässt - durch eine vorausschauende Betrachtung angelehnt an die Verfahrensweise zur Feststellung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Bindung an das Kalenderjahr zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002, Az. B 10 LW 5/01 R, in juris, Rn. 19 unter Hinweis auf BT-Drs 12/5700, S. 9; 12/7599, S. 8; 7/4122, S. 43 ff.).

    Da eine zukunftsorientierte Prognoseentscheidung zu treffen ist, kann das dem steuerlichen Gewinn entsprechende Einkommen nicht unverändert aus dem Steuerbescheid des Selbstständigen für den zu beurteilenden Zeitraum entnommen werden (vgl. insoweit BT-Drs. 12/5700 S. 92), da ein Steuerbescheid für den Prognosezeitraum (hier: 1. Januar bis 31. Dezember 2009) bei einer in die Zukunft gerichteten Entscheidung noch nicht vorliegen kann.

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
    Damit gilt eine volle Parallelität von Sozialversicherungsrecht zum Einkommensteuerrecht (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004, Az. B 13 RJ 13/04 R; vgl. auch BSG; Urteil vom 10. Mai 2007, Az. B 10 LW 7/05 R, alle in juris).

    Zweck dieser gesetzlich angeordneten Parallelität ist es, den Sozialleistungsträgern eine eigenständige und mitunter schwierige Prüfung der Zuordnung und Ermittlung der Höhe von Arbeitseinkommen im Einzelfall zu ersparen (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004, Az. B 13 RJ 13/04 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13

    Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt - Arbeitseinkommen -

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 1/91

    Gewährung eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung bei

  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

  • BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines

  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

  • SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 501/17

    Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung während der

    Sie ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl. § 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG) statthaft (BSG, Urteil vom 03. Februar 1994 - 12 RK 78/92 -, SozR 3-2500 § 5 Nr. 15, SozR 3-2500 § 6 Nr. 7, Rn. 15; BSG, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 4 RK 1/96 -, BSGE 79, 184-189, SozR 3-2500 § 10 Nr. 8, Rn. 17; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2017 - L 1 LW 2/14 -, juris).
  • LSG Bayern, 20.04.2021 - L 13 R 508/12

    Rentenversicherungspflicht einer selbstständigen Tätigkeit als juristischer

    Spätere Entwicklungen, die bei Beginn des entscheidungserheblichen Zeitraums noch nicht erkennbar waren, können eine Prognose weder bestätigen noch widerlegen (Bayerisches LSG, Urteil vom 29.03.2017 - L 1 LW 2/14 -, nachgehend BSG, Urteil vom 28.03.2019 - B 10 LW 1/17 R -, BSGE 128, 1-9, SozR 4-5868 § 3 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16

    Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung

    Diese Prognose bleibt so lange maßgebend, bis in rechtlich relevantem Umfang geänderte Umstände Anlass für eine Korrektur und für eine Ersetzung durch eine neue Prognose geben, die dann wiederum den versicherungsrechtlichen Status für die Zukunft bestimmt (vgl. zu den Einzelheiten Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2017 - L 1 LW 2/14 -, juris; Revision anhängig - B 10 LW 1/17 R -).
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