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   LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10   

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LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10 (https://dejure.org/2013,3010)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.01.2013 - L 13 R 598/10 (https://dejure.org/2013,3010)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - L 13 R 598/10 (https://dejure.org/2013,3010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11

    Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Zu Recht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SGB IV ÄndG enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011- L 2 R 335/11, juris).

    48 Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes, mit der auch Beiträge, die bis zum 31.12.2007 entrichtet worden sind, erfasst werden, ist grundsätzlich auch verfassungskonform (s. dazu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 38ff).

    Da es im Vergleich zu bereits entschiedenen Fällen nicht auf die Bearbeitungsdauer der Beklagten ankommen kann, erscheint es angebracht, auch diejenigen Fälle nach altem Recht zu behandeln, in denen bereits vor dem 01.01.2008 ein Erstattungsantrag gestellt wurde (vgl. Kreikebohm SGB IV Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2008 - L 24 B 182/08 KR, sozialgerichtsbarkeit.de; offen gelassen LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34); auch die Beklagte selbst stellt auf den Zeitpunkt des Erstattungsantrags ab (s. auch Verbandskommentar zum Recht der gestzl. RV, § 26 S. 4).

    In dem Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht kann auch nicht konkludent ein Erstattungsantrag gesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10, juris Rn. 27, a.a.O; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 R 4672/10

    Anwendbarkeit der Neuregelung des § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV bei Einleitung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SGB IV ÄndG enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011- L 2 R 335/11, juris).

    Aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt sich die Zielsetzung, dass gerade auch die vor 01.01.2008 entrichteten Beiträge erfasst sein sollen (vgl. auch Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21.01.2011 v. 21.01.2011 - L 4 R 4672/10; LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O).

    Letzteres wird regelmäßig erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des sozialrechtlichen Status nach § 28h Abs. 2 SGB IV angenommen werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10, Nr. 2.2.4).

  • LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05

    Alterssicherung der Landwirte - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SG hat die Beklagte dazu aufgefordert, zu der Rechtsprechung des 6. Senats des BayLSG (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSG, Urteil v. 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, BSGE 106, 239) Stellung zu nehmen.

    Die Klägerin hat demgegenüber die Auffassung vertreten, dass die Aussagen in der Entscheidung L 6 LW 22/05 zu übertragen seien.

    Der vom 6. Senat des Bayerischen Landessozialgericht entschiedene Fall (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSGE 106, 239-244), in dem eine konkludente Beanstandung angenommen wurde, war anders gelagert.

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Das SG hat die Beklagte dazu aufgefordert, zu der Rechtsprechung des 6. Senats des BayLSG (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSG, Urteil v. 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, BSGE 106, 239) Stellung zu nehmen.

    Der vom 6. Senat des Bayerischen Landessozialgericht entschiedene Fall (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSGE 106, 239-244), in dem eine konkludente Beanstandung angenommen wurde, war anders gelagert.

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Der Versicherungsträger ist im Interesse der Versichertengemeinschaft verpflichtet, die Beanstandung vorzunehmen, sobald er Kenntnis von der Unwirksamkeit der Beitragsleistung hat (vgl. BSGE 58, 154, 156).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90

    Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Bei der Beanstandung im Sinne des § 27 Abs. 2 SGB IV handelt es sich um einen rechtstechnischen Begriff gerade der Rentenversicherung (vgl. ausdrücklich BSGE 68, 269, 271f mit weiterer Begründung, vgl. auch Seewald, Kasseler Kommentar, § 27 SGB IV Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10

    Rentenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    In dem Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht kann auch nicht konkludent ein Erstattungsantrag gesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10, juris Rn. 27, a.a.O; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung;

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Da es im Vergleich zu bereits entschiedenen Fällen nicht auf die Bearbeitungsdauer der Beklagten ankommen kann, erscheint es angebracht, auch diejenigen Fälle nach altem Recht zu behandeln, in denen bereits vor dem 01.01.2008 ein Erstattungsantrag gestellt wurde (vgl. Kreikebohm SGB IV Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2008 - L 24 B 182/08 KR, sozialgerichtsbarkeit.de; offen gelassen LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34); auch die Beklagte selbst stellt auf den Zeitpunkt des Erstattungsantrags ab (s. auch Verbandskommentar zum Recht der gestzl. RV, § 26 S. 4).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Allein deshalb sei der Bescheid rechtswidrig; hierzu hat sich das SG auf die Entscheidung des BSG vom 26.03.1987, 11 a RLw 3/86 berufen.
  • BSG, 27.06.1991 - 1 RA 43/89

    Vorversicherung für die Anrechnung von Ersatzzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
    Beitragszeiten sind aber allein durch die tatsächliche Zahlung nicht entstanden (vgl. Niesel, Kasseler Kommentar, § 55 SGB VI Rn. 4, BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 2).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    bb) Zu Recht hat das LSG entschieden, dass die für den streitigen Zeitraum entrichteten Beiträge von § 26 Abs. 1 S 3 SGB IV erfasst werden, weil die Norm grundsätzlich auch (ursprünglich) zu Unrecht entrichtete Beiträge erfasst, die für Zeiträume entrichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten der Norm, also vor dem 1.1.2008, liegen (vgl in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.1.2011 - L 4 KR 4672/10 - Juris; Bayerisches LSG Urteil vom 30.1.2013 - L 13 R 598/10 - Juris; KomGRV, § 26 SGB IV RdNr 2, Stand Einzelkommentierung 2010; Kreikebohm, SGB IV, 2008, § 26 RdNr 9; Roßbach in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl 2013, § 26 SGB IV RdNr 6; zur Frage, ob die Norm auch abgeschlossene Sachverhalte erfasst, in denen in der Vergangenheit zu Unrecht entrichtete Beiträge bereits erstattet wurden, vgl Waßer in jurisPK-SGB IV, § 26 RdNr 41.1, Stand Januar 2014) .
  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig

    Die Beklagte trägt mit ihrer Revision vor, das LSG habe die in den genannten Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Intention des Gesetzgebers nur verkürzt und missverständlich wiedergeben, und verweist ergänzend auf Entscheidungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 30.1.2013 - L 13 R 598/10 - juris) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 1.3.2013 - L 4 R 5657/10 - nicht veröffentlicht) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Norm erfasst dabei grundsätzlich auch (ursprünglich) zu Unrecht entrichtete Beiträge, die für Zeiträume entrichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm, also vor dem 01.01.2008, liegen (Urteil des BSG vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris, Rdn. 20 mit Hinweis auch auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 KR 4672/10 in Juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.01.2013, L 13 R 598/10 in Juris).

    Zwar mag ein Antrag des Erstattungsberechtigten nicht als das einzige Abgrenzungskriterium für die Frage der Anwendbarkeit der bis zum 01.01.2008 bzw. der danach geltenden Rechtslage anzusehen sein; es könnte auch entscheidend sein, ob der Rentenversicherungsträger bereits eine Beanstandung der Beiträge vor dem 01.01.2008 ausgesprochen hat oder ob er Beiträge zwar nicht vor dem 01.01.2008 beanstandet hat, aber in dieser Zeit offensichtlich bereits Anlass zu einer Beanstandung von Amts wegen bestanden hat; denn die dadurch eingetretene Rechtsfolge des § 27 Absatz 2 Satz 2 SGB IV (Verjährungsbeginn nach Beanstandung) könnte aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr durch die erst später in Kraft getretene Vorschrift des § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV gehindert werden, weil bereits vor dem 01.01.2008 beanstandete Beiträge bzw. Beiträge, zu deren Beanstandung bereits vor dem 01.01.2008 Anlass bestand, dann weiterhin nach § 27 Absatz 2 Satz 2 SGB IV verjähren (vgl. hierzu LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2013, L 13 R 598/10, in Juris, dort Rdn. 55 und 56, und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.201, L 4 R 4672/10, in Juris, dort Rdn. 25 ff.).

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