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   LSG Bayern, 30.07.2013 - L 10 AL 72/11   

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https://dejure.org/2013,19248
LSG Bayern, 30.07.2013 - L 10 AL 72/11 (https://dejure.org/2013,19248)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.07.2013 - L 10 AL 72/11 (https://dejure.org/2013,19248)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - L 10 AL 72/11 (https://dejure.org/2013,19248)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2013 - L 10 AL 72/11
    Ein genereller Ausschluss der Weitergabe ist aber nicht möglich (vgl Böttiger in: Eicher/Schlegel, SGB 111, 97. EL Stand 06/2010, § 38 Rn 115), da dadurch eine sachgerechte Vermittlung nicht mehr möglich ist (so bereits die Begründung im Entwurf des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung, BT-Drs 13/4941 S 160).
  • SG Nordhausen, 08.06.2021 - S 13 AS 1134/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialdatenschutz - Grundsicherung für

    Hier ermöglichen der Name und die Anschrift der Klägerin als Leistungsempfängerin ihre Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis (vgl. Bayerisches LSG , Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris Rn. 22; HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    Denn der Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber dient der Optimierung der Bewerbungschancen für den Leistungsberechtigten selbst (zu diesem Aspekt BayLSG, Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris; HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    Hieraus kann sie dann für ihre weitergehende Arbeitsvermittlung Konsequenzen ziehen, sei es, dass bei einer Nichtbewerbung eine Sanktion festgesetzt wird oder versucht wird, eventuelle Vermittlungshemmnisse durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen (zu diesen Kriterien BayLSG, Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris).

    So gibt es durchaus Arbeitgeber, bei denen im Hinblick auf eine Personalknappheit eine schnelle Deckung der Personallücke notwendig ist und eine zeitnahe Einstellung erforderlich wird (zu diesen Kriterien BayLSG, Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris).

    Hierbei sind auch die Zwänge einer behördlichen Massenverwaltung zu berücksichtigten (zum Ganzen BayLSG, Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris).

  • LSG Hessen, 14.01.2016 - L 6 AS 19/14

    Grundsicherungsleistungen; Weitergabe persönlicher Daten; Erlaubnisnorm;

    Der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers sind insbesondere auch dazu erhoben worden, um die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis zu ermöglichen (so auch LSG Bayern, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 10 AL 72/11 Rn. 22; Jüttner in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 38 Rn. 56; Harks in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 38 SGB III, Rn. 54).

    Der Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber dient, wie der Beklagte und das Sozialgericht richtigerweise betonen, gerade nicht nur der Ermöglichung der Sanktionierung unterlassener und unzureichender Bewerbungen des betroffenen Leistungsempfängers, sondern auch der Optimierung der Bewerbungschancen für den Leistungsberechtigten selbst, aber auch des Suchauftrags des angeschriebenen Arbeitgebers (hierzu ausführlich LSG Bayern, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 10 AL 72/11 Rn. 23).

  • SG Nordhausen, 08.06.2021 - S 13 AS 29/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Dabei können die Zwänge der behördlichen Massenverwaltung berücksichtigt werden (zum Ganzen BayLSG, Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris).
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