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   LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13 E   

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LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13 E (https://dejure.org/2013,33988)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.10.2013 - L 15 SF 231/13 E (https://dejure.org/2013,33988)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - L 15 SF 231/13 E (https://dejure.org/2013,33988)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Jedenfalls hat sich der Senat nicht die Überzeugung davon bilden können, dass die Antragstellerin nicht auch mit öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Verkehrsmitteln anreisen hätte können, sodass die Unerweislichkeit nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast, der auch im Bereich des JVEG gilt (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.08.2013, Az.: L 15 SF 253/12, und vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E) zu Lasten der Antragstellerin geht.
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

    Allein mit den Angaben des Beschwerdeführers, auch wenn diese durchaus plausibel erscheinen und dafür eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt worden ist, lässt sich der Vollbeweis des Eingangs bei Gericht nicht führen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03, der regelmäßig nicht einmal für die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten des die Wiedereinsetzung Begehrenden ausreichen lässt; Beschluss des Senats vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E), zumal der Beschwerdeführer selbst darauf hingewiesen hat, dass er sich nicht mehr so exakt erinnern könne, als dass ein Irrtum völlig ausgeschlossen werden könnte.

    Vom Vortrag einer unverschuldeten Fristversäumung und damit einem Wiedereinsetzungsantrag ist auch dann auszugehen, wenn ein Antragsteller angibt, die Frist überhaupt nicht versäumt zu haben, da er alles fristgemäß erledigt habe (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E).

  • LSG Bayern, 14.11.2013 - L 15 SF 87/13

    Eine bloße verspätete Beantragung der Entschädigung kann nicht als

    Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Entschädigungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E).

    Eine Auslegung als Wiedereinsetzungsantrag würde daher zu weit gehen und im Ergebnis auf eine Wiedereinsetzung von Amts wegen hinauslaufen, die im JVEG ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E).

  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

    Eine Fristversäumung kann nicht nur dadurch eintreten, dass eine erforderliche Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen wird, sondern auch dadurch, dass der Betroffene selbst zwar alles rechtzeitig unternimmt, dann aber durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs oder infolge der Einschaltung Dritter die Einhaltung der Frist vereitelt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E).
  • LSG Bayern, 13.11.2013 - L 15 SF 204/12

    Eine bloße verspätete Beantragung der Entschädigung kann nicht als

    Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Entschädigungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E - m.w.N.).

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist im Rahmen des JVEG nicht möglich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E).

  • LSG Bayern, 16.05.2014 - L 15 SF 372/13

    Wiedereinsetzung, Vergütungsanspruch, Gutachtenkosten, Fristversäumnis

    Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E).
  • LSG Bayern, 19.01.2015 - L 15 SF 217/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, Keine

    Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Entschädigungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E - m.w.N.).
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