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   LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99   

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LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99 (https://dejure.org/2000,11975)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.11.2000 - L 9 AL 410/99 (https://dejure.org/2000,11975)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. November 2000 - L 9 AL 410/99 (https://dejure.org/2000,11975)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R

    Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99
    Die Argumentation im Urteil des BSG vom 11.05.1999 (B 11 AL 71/98 R) sei unbefriedigend.

    Dagegen blieb der Gesetzgeber des SGB III für die Eingliederungshilfe und Sprachförderung bei der alten Regelung des § 62a AFG (vgl. BSG 11.05.1999, a.a.O. S.5; BT-Drucks.13/4941 S.165, 226).

    Vielmehr wird mit der Regelung der Sprachförderung bewusst ein spezifischer, von der Berufsausbildung abweichender Zweck verfolgt, worauf das BSG in seinem Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6 bereits hingewiesen hat.

    Die daraus abzuleitende unterschiedliche generelle Prognose über den Verbleib des Ausländers in Deutschland bildet im Hinblick auf das Ziel der Eingliederung einen sachlichen Grund dafür, Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge bei der Sprachförderung unterschiedlich zu behandeln (BSG 11.05.1999 a.a.O. S.7. mit weiteren Nachweisen).

    Ferner hat der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Sprachförderung unmittelbar aus Art. 24 GK, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6).

    Schließlich erfolgt ein Anspruch des Klägers auch nicht aus übergeordnetem Recht der Europäischen Union (EU), insbesondere aus der EG-Verordnung 1408/71. Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BSG in dessen Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.7/8 an.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95

    Ausbildungsförderung für im Inland anerkannte ausländische Flüchtlinge:

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99
    Insbesondere wurden bei der Neuregelung des Arbeitsförderungsrechts durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24.03.1997, BGBl.I S.594, unter Anknüpfung an die Rechtsprechung im Recht der Ausbildungsförderung (BVerwGE 99, 254) im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung die Konventionsflüchtlinge in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen (§ 63 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB III).
  • BSG, 22.09.1965 - 1 RA 21/64

    Heimatlose Ausländer - Aufenthalt in Vertreibungsgebieten -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99
    Selbst wenn man davon ausginge, dass aus der GK unmittelbare Ansprüche gegen Leistungsträger auf Sozialleistungen abgeleitet werden könnten (s. aber BSGE 24, 20, 23; dazu BSG SozR 4100 § 104 AFG Nr. 14 S.20), scheitert dieser Anspruch schon daran, dass Art. 24 GK nur auf die Gleichbehandlung des Flüchtlings mit den Inländern gerichtet ist, die gemäß § 420 SGB III und § 62a Abs. 4 AFG keinen Anspruch auf Sprachförderung haben (hatten), während der Kläger die Gleichstellung mit anderen Ausländern anstrebt.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99
    Dagegen blieb der Gesetzgeber des SGB III für die Eingliederungshilfe und Sprachförderung bei der alten Regelung des § 62a AFG (vgl. BSG 11.05.1999, a.a.O. S.5; BT-Drucks.13/4941 S.165, 226).
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