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LSG Bayern, 30.11.2004 - L 8 AL 54/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche Weiterbildung bzw Berufsausbildung - Besuch der Heilpraktikerschule
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Förderung der Ausbildung zum Heilpraktiker als Leistung zur beruflichen Eingliederung Behinderter; Zulässigkeit der beruflichen Eingliederung in selbstständige Tätigkeiten; Beurteilung der Eignung eines Behinderten zur Ausübung der durch Leistungen zur beruflichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 31.10.2001 - S 34 AL 422/00
- LSG Bayern, 30.11.2004 - L 8 AL 54/02
- BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R
- LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91
Berufliche Rehabilitation - Umschulung - geeignete Maßnahme der Berufshilfe
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2004 - L 8 AL 54/02
Dies ist jedoch hinzunehmen, weil keine Ausbildung - dies wird auch von der Beklagten eingeräumt - möglich ist, bei der diese Einschränkungen nicht gegeben wären ( vgl. BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; BSG DGlR 4613, AFG /§ 56).
- LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Sodann hat es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (Urteil vom 30.11.2004, L 8 AL 54/02) und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin benötige wegen Art und Schwere ihrer Behinderung Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung. - LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AL 4831/10 Das Bayerische Landessozialgericht habe in der Entscheidung vom 30. November 2004, Az.: L 8 AL 54/02 festgestellt, dass gegen den Wunsch der Weiterbildung zur Heilpraktikerin nicht eingewandt werden könne, dass der Beruf der Heilpraktikerin überwiegend als selbständige Tätigkeit ausgeübt werde.