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   LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09   

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https://dejure.org/2010,22988
LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09 (https://dejure.org/2010,22988)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.11.2010 - L 4 KR 200/09 (https://dejure.org/2010,22988)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. November 2010 - L 4 KR 200/09 (https://dejure.org/2010,22988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - Zulässigkeit zusätzlicher Qualitätsanforderungen für den Beitritt zu einem Hilfsmittelvertrag - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgabe von Stoma-Hilfsmittel zu Lasten der Krankenversicherung nur von Angehörigen eines Pflegeberufs mit abgeschlossener Berufsausbildung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ausfluss aus Art. 20 Grundgesetz - GG -, wird aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (BVerfGE 61, 126/1 34; 69, 1/35; 76, 256/359; BSGE 59, 276/278).

    Zudem ergibt er sich "bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist" (BVerfGE 19, 342/348f; 61, 126/1 34; 76, 1/50f; 77, 308/334).

    "Der Eingriff muss geeignet und erforderlich sein, seinen Zweck zu erreichen und er darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muss diesem also zumutbar sein (BverfGE 61, 126 Rdnr. 23)." Eine Verletzung liegt hier nicht vor, da die Forderung der Beklagten nach der Anstellung eines Stoma-Therapeuten eine sachlich gerechtfertigte Qualitätsanforderung darstellt.

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Abrechnungsbefugnis - Manuelle

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Denn der Subsidiaritätsgrundsatz gilt nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere weil angenommen werden kann, dass die Beklagten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht die Klägerin auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (vgl. BSGE 10, 21, 24; BSG 22.07.2004, B 3 KR 12/04 R, SozR 4-2500 § 125 Nr. 2).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2004 (B 3 KR 12/04 R Rdnr. 27) unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01) eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 GG verneint, wenn "die Einschränkung der Berufsausübung durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls, nämlich der gebotenen Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt ist".

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ausfluss aus Art. 20 Grundgesetz - GG -, wird aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (BVerfGE 61, 126/1 34; 69, 1/35; 76, 256/359; BSGE 59, 276/278).
  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2004 (B 3 KR 12/04 R Rdnr. 27) unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01) eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 GG verneint, wenn "die Einschränkung der Berufsausübung durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls, nämlich der gebotenen Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt ist".
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Die Ermächtigung in § 127 Abs. 2 Satz 1 SGB V zur Regelung der Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln und deren Abrechnung und der damit eingeräumte Regelungsspielraum wird grundsätzlich dem Parlamentsvorbehalt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot gerecht (BSG vom 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 14).
  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Denn der Subsidiaritätsgrundsatz gilt nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere weil angenommen werden kann, dass die Beklagten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht die Klägerin auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (vgl. BSGE 10, 21, 24; BSG 22.07.2004, B 3 KR 12/04 R, SozR 4-2500 § 125 Nr. 2).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Zudem ergibt er sich "bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist" (BVerfGE 19, 342/348f; 61, 126/1 34; 76, 1/50f; 77, 308/334).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Zudem ergibt er sich "bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist" (BVerfGE 19, 342/348f; 61, 126/1 34; 76, 1/50f; 77, 308/334).
  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85

    Ersatzkasse

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ausfluss aus Art. 20 Grundgesetz - GG -, wird aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (BVerfGE 61, 126/1 34; 69, 1/35; 76, 256/359; BSGE 59, 276/278).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09
    Zudem ergibt er sich "bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist" (BVerfGE 19, 342/348f; 61, 126/1 34; 76, 1/50f; 77, 308/334).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • LSG Bayern, 28.12.2009 - L 4 KR 439/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftung des

    Die Antragsgegner zu 1) bis 4) werden vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin bis zur Entscheidung der Hauptsache (L 4 KR 200/09), längstens bis 30. Juni 2010, zu gestatten, die Versicherten der Antragsgegner mit Hilfsmitteln und Verbandsmitteln zur Stoma-Versorgung nach Maßgabe des Vertrages der Beklagten "über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandsstoffen zur Stoma-Therapie" (Geschäftszeichen der Beklagten: AC/TK 1502607) zu versorgen, ohne dafür Stoma-Therapeuten anzustellen oder einen Mitarbeiter zur Weiterbildung zum Stomatherapeuten anzumelden.

    Gegen das Urteil des SG vom 01.04.2009 richtet sich die beim erkennenden Senat unter dem Az.: L 4 KR 200/09 anhängige Berufung, mit der die Antragstellerin ihr Begehren weiter verfolgt.

    die Antragsgegner zu 1) bis 4) zu verpflichten, der Antragstellerin über den 31.12.2009 hinaus bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsverfahrens unter dem Az.: L 4 KR 200/09 zu gestatten, die Versicherten der Antragsgegner mit Hilfsmitteln und Verbandsmitteln zur Stomaversorgung nach Maßgabe des Vertrages der Beklagten "über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandsstoffen zur Stoma-Therapie" (Zeichen der Beklagten (AC/TK 1502607) zu versorgen, jedoch ohne einen Stomatherapeuten anzustellen oder einen Mitarbeiter zur Weiterbildung zum Stomatherapeuten anzumelden.

  • LSG Bayern, 06.07.2017 - L 4 KR 569/15

    Schadensersatz wegen Verletzung eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses

    Das Bayer. Landessozialgericht (LSG) wies die Berufung mit Urteil vom 30.11.2010 zurück (Az.: L 4 KR 200/09).
  • LSG Bayern, 30.12.2010 - L 5 KR 513/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - vorläufiger

    Die dagegen eingelegte Berufung ist erfolglos geblieben (Urteil des 4. Senates vom 30.11.2010 - L 4 KR 200/09).
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