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LSG Bayern, 30.11.2011 - L 1 R 406/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Ermangelt es im Rahmen einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage an der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens, ist das Verfahren analog § 114 Abs. 2 SGG zu dessen Nachholung auszusetzen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 22.03.2011 - S 7 R 503/09
- LSG Bayern, 30.11.2011 - L 1 R 406/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62
Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse - …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2011 - L 1 R 406/11
Erfolgt dies nicht, liegt ein Verfahrensmangel vor (…vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 90 Rn. 13a; § 78 Rn. 3a unter Hinweis auf BSGE 25, 66, 68 u.a.).
- LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2012 - L 3 AS 73/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Umstellung einer Untätigkeitsklage in eine …
Wäre dies im Rahmen der - geänderten - Anfechtungs- und Leistungsklage (oder Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) geschehen, wäre das gerichtliche Verfahren analog § 114 Abs. 2 SGG zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens auszusetzen gewesen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2011, L 1 R 406/11, zitiert nach juris). - SG Bayreuth, 06.10.2016 - S 17 AS 81/16
Keine Aussetzung des Verfahrens bei noch laufenden Überprüfungsverfahren
Zwar wird in dem Fall, dass eine Klage nach Erhebung des Widerspruchs, aber vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens erhoben wurde, überwiegend angenommen, dass das Verfahren analog § 114 Abs. 2 SGG auszusetzen (BSG Beschluss vom 4.3. 2014, B 1 KR 43/13 B; Bayer. LSG, Urt. v. 30.11.2011, L 1 R 406/11; Bayer. LSG, Beschluss vom 5.5. 2014, L 11 AS 325/14 B) und dass in der Klageerhebung zugleich die Einlegung des Widerspruchs zu sehen ist (vgl. etwa BSG…, Urt. vom 13.12.2000, B 6 KA 1/00 R).