Rechtsprechung
LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BVG § 29, § 30 Abs. 1 u Abs. 2; StrRehaG § 21 Abs. 1 S. 1
Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Versorgung nach dem StrRehaG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 30.01.2013 - S 5 U 3/11
- LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VJ 1/04 R
Berufsschadensausgleich - Richter - Vergleichseinkommen - Besoldungsgruppe - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Der Anspruch auf BSA setzt nicht das Vorliegen eines besonderen beruflichen Betroffenseins voraus (BSG, Urteil vom 28.04.2005 - B 9a/9 VJ 1/04 R, m.w.N.), was erst recht umgekehrt gilt. - BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 1/06 R
Soldatenversorgung - besonderes berufliches Betroffensein - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Eine bloße Rehabilitationsaussicht genügt nicht (…Rohr/Sträßer/Dahm, a.a.O., § 29, Rn. 2; BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a VS 1/06 R). - BSG, 15.12.1977 - 10 RV 19/77
Verbot der rein schematischen Erhöhung der MdE im Rahmen des BVG § 30 Abs. 2, …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Zwar steht einem Betroffenen (in sämtlichen in § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG genannten Fällen) eine Erhöhung des GdS nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv besonders treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. BSG, Urteile vom 19.02.1969 - 10 RV 561/66 - und vom 15.12.1977 - 10 RV 19/77).
- BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Zwar steht einem Betroffenen (in sämtlichen in § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG genannten Fällen) eine Erhöhung des GdS nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv besonders treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. BSG, Urteile vom 19.02.1969 - 10 RV 561/66 - und vom 15.12.1977 - 10 RV 19/77). - BSG, 09.05.1979 - 9 RV 71/78
Zum Fortfall der besonderen beruflichen Betroffenheit, (20%-Klausel), wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Soweit das besondere berufliche Betroffensein in den mit der Schädigung verbundenen Nachteilen besteht, müssen diese Nachteile zu einer erheblich höheren Erwerbsminderung als nach der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Arbeitsleben führen (BSG, Urteil vom 09.05.1979 - 9 RV 71/78). - BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83
Bestimmung des Vergleichseinkommens
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.1984 - 9a RV 43/83). - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Es genügt nicht, dass ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann oder nur möglich ist; auch die "gute Möglichkeit" genügt nicht (BSG, Urteil vom 19.03.1986 - 9a RVi 2/84). - LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 20/10
Gewaltopferentschädigung - GdS-Feststellung - psychiatrische Diagnose - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Diese kann nicht isolierter Streitgegenstand sein; bei ihr handelt es sich lediglich um einen Teilfaktor zur Bemessung des GdS, der wiederum nur Tatbestandsmerkmal für Leistungsansprüche ist (vgl. das Urteil des Senats vom 19.07.2011 - L 15 VG 20/10), sodass es hinsichtlich des Streitgegenstands nicht darauf ankommt, wann dieser Aspekt in das Verfahren eingeführt worden ist. - BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Das ist dann der Fall, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges mindestens so viel Gewicht hatten wie die übrigen Umstände zusammen (vgl. das Urteil des BSG zur Kausalität bzgl. der Schädigungsfolgen vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige DDR-Haft - Versorgungsrente - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13
Bei der Beurteilung, ob ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck einer besonderen Berufsbetroffenheit vorliegt, und bei der Erhöhung des GdS ist eine rein schematische Erhöhung aber nicht zulässig; es ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg vom 23.01.2015 - L 11 VU 24/10, m.w.N.). - LSG Bayern, 23.05.2017 - L 15 VU 1/11
Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
- LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit, …
Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Gewährung einer Beschädigtenrente und damit die Höhe des GdS einschließlich der Frage einer besonderen beruflichen Betroffenheit gemäß § 30 Abs. 2 BVG, da diese keinen isolierten Streitgegenstand darstellt; bei ihr handelt es sich lediglich um einen Teilfaktor zur Bemessung des GdS, der wiederum nur Tatbestandsmerkmal für Leistungsansprüche ist (vgl. die Urteile des Senats vom 19.07.2011 - L 15 VG 20/10 - und 31.07.2018 - L 15 VU 3/13).Entsprechend der Annahme der Klägerin im Schriftsatz vom 26.04.2017 sind insbesondere eine Ausgleichsrente gemäß § 32 BVG oder ein Berufsschadensausgleich gemäß § 30 Abs. 3 BVG (der Anspruch auf Anerkennung eines besonderen beruflichen Betroffenseins nach § 30 Abs. 2 BVG ist gegenüber dem BSA nach § 30 Abs. 3 BVG selbständig, eine gegenseitige Abhängigkeit besteht nicht, vgl. die Urteile des Senats vom 23.05.2017 - L 15 VU 1/11 - und vom 31.07.2018, a.a.O.) nicht Gegenstand.
- SG Schleswig, 16.04.2021 - S 13 VS 13/19
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
Dem Betroffenen steht eine Erhöhung des GdS in sämtlichen in § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG genannten Fällen nur dann zu, wenn die in den Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv besonders treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (BSG, Urteil vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. Juli 2018 - L 15 VU 3/13 -, Rn. 59 mwN, juris).Zur Beurteilung, ob ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck einer besonderen Berufsbetroffenheit vorliegt, ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. Juli 2018 - L 15 VU 3/13 -, Rn. 59 mwN, juris).