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   LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,24401
LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09 NZB (https://dejure.org/2009,24401)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.08.2009 - L 18 U 248/09 NZB (https://dejure.org/2009,24401)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. August 2009 - L 18 U 248/09 NZB (https://dejure.org/2009,24401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    (Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - gesetzliche Zulassung der Berufung - wiederkehrende Geldleistungen für mehr als ein Jahr - Beitragsbescheide bzgl verschiedener Jahre - Abhandlung in einem Widerspruchsbescheid - streitige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 144 Abs. 1 S. 2; SGG § 145 Abs. 5 S. 1
    Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr bei einem Beitragsbescheid über mehrere Jahre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Saarland, 22.06.2005 - L 2 U 97/01
    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09
    Werden Beitragsbescheide mehrerer Jahre in einem Widerspruchsbescheid abgehandelt, betrifft die gegen diesen Widerspruchsbescheid gerichtete Klage wiederkehrende Geldleistungen für mehr als ein Jahr (vgl. LSG Saarland Urteil vom 22.6.2005 - L 2 U 97/01).

    Werden aber Beitragsbescheide mehrerer Jahre in einem Widerspruchsbescheid abgehandelt, betrifft die gegen diesen Widerspruchsbescheid gerichtete Klage wiederkehrende Geldleistungen für mehr als ein Jahr (vgl. LSG Saarland Urteil vom 22.6.2005 - L 2 U 97/01).

  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 51/98 B

    Säumniszuschläge als Geldleistungen iS. des § 144 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09
    Geldleistungen im Sinne des § 144 Abs. 1 SGG sind nicht nur Leistungen von Leistungsträgern an Sozialleistungsberechtigte, sondern auch Leistungen, die die Leistungsträger vom Einzelnen fordern, wie etwa Beitragsforderungen (vgl. BSG Beschluss vom 28.01.1999 - B 12 KR 51/98 B = SozR 3-1500 § 144 Nr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08

    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung - wiederkehrende Leistungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09
    Auch eine Umdeutung der von der Klägerin entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. insgesamt LSG Baden-Württemberg vom 09.02.2009 - L 10 U 5616/08; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 08.11.2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 12.06.2008 - L 9 KR 47/04 NZB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - L 15 B 174/07

    Notwendigkeit einer Zulassung einer gegen die Abweisung einer Untätigkeitsklage

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09
    Auch eine Umdeutung der von der Klägerin entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. insgesamt LSG Baden-Württemberg vom 09.02.2009 - L 10 U 5616/08; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 08.11.2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 12.06.2008 - L 9 KR 47/04 NZB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - L 9 KR 47/04

    Nichtzulassungsbeschwerde; Berufung; Zulässigkeit; Beschwerdewert

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09
    Auch eine Umdeutung der von der Klägerin entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. insgesamt LSG Baden-Württemberg vom 09.02.2009 - L 10 U 5616/08; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 08.11.2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 12.06.2008 - L 9 KR 47/04 NZB).
  • LSG Bayern, 24.06.1999 - L 3 U 384/97
    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09
    Im Übrigen bestreitet die Klägerin die Versicherungspflicht als landwirtschaftliche Unternehmerin, so dass auch die Frage streitbefangen ist, ob sie überhaupt zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet ist und daher die Berufung insgesamt keiner Zulassung bedarf (vgl. Bayer. LSG Urteil vom 24.06.1999 - L 3 U 384/97).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Die genannten Bescheide betreffen ebenso wie der Bescheid vom 24.5.2007 wiederkehrende bzw. laufende Geldleistungen für mehr als ein Jahr gem. § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG; Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Leistungen, die an Sozialleistungsberechtigte erbracht werden, sondern auch Leistungen, die (etwa von Sozialversicherungsträgern) vom Einzelnen gefordert werden, wie die hier streitigen Beiträge (vgl. BSG, Beschl. v. 28.1.1999, - B 12 KR 51/98 B -: Säumniszuschläge; Bayerisches LSG, Beschl. v. 31.8.2009, - L 18 U 248/09 NZB -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2016 - L 3 U 114/15

    Nichtzulassungsbeschwerde - wiederkehrende Leistungen - fehlerhafte

    Unabhängig davon resultiert der einheitliche, beide Veranlagungsjahre umfassende Streitgegenstand auch aus dem Umstand, dass die Beschwerdegegnerin zuletzt mit Berichtigungsbescheid vom 30. April 2013 für beide Veranlagungsjahre 2010 und 2011 eine Berichtigung der Beitragsveranlagung in einem Bescheid vornahm, so dass dieser Bescheid letztmalig den Streitgegenstand modifiziert hat (vgl. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. August 2009 - L 18 U 248/09 NZB - und LSG Saarbrücken, Urteil vom 22. Juni 2005 - L 2 U 97/01 - hier abstellend auf eine Klage gegen einen mehrere Veranlagungsjahre umfassenden Widerspruchsbescheid, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2011 - L 7 AS 1506/09
    Auch eine Umdeutung der von dem Beklagten entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. Landessozialgericht - LSG - Bayern, Beschluss vom 31.08.2009 - L 18 U 248/09 NZB, veröffentlicht in Juris, m. w. N.).
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