Rechtsprechung
   LSG Berlin, 05.04.2005 - L 16 AL 23/04*10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34505
LSG Berlin, 05.04.2005 - L 16 AL 23/04*10 (https://dejure.org/2005,34505)
LSG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2005 - L 16 AL 23/04*10 (https://dejure.org/2005,34505)
LSG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2005 - L 16 AL 23/04*10 (https://dejure.org/2005,34505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,34505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2005 - L 16 AL 23/04
    Der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die vorgesehene Entscheidung zu beeinflussen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 4).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2005 - L 16 AL 23/04
    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 m.w.N.).
  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer bei Anrechnung von Nebeneinkommen

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2005 - L 16 AL 23/04
    Ein möglicher Mangel der zunächst unterbliebenen Anhörung ist zudem jedenfalls dadurch geheilt worden, dass der Kläger im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB X) Gelegenheit hatte, Einwendungen vorzubringen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 -B 11 AL 39/03 R = SozR 4-4300 § 128 Nr. 1 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht