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   LSG Berlin, 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00   

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https://dejure.org/2004,40459
LSG Berlin, 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00 (https://dejure.org/2004,40459)
LSG Berlin, Entscheidung vom 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00 (https://dejure.org/2004,40459)
LSG Berlin, Entscheidung vom 11. August 2004 - L 6 RJ 7/00 (https://dejure.org/2004,40459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Zuständigkeit - Versicherungsfall - Sozialverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Berlin, 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00
    Diese Klage ist unzulässig, weil es sich um eine Klageerweiterung im Berufungsverfahren handelt (§ 99 SGG ), für die es an der Zuständigkeit des Senats als erstinstanzliches Gericht (§ 29 SGG ) fehlt (vgl BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 20/01 R = SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).

    Diese Klage ist unzulässig, weil es sich um eine Klageerweiterung im Berufungsverfahren handelt (§ 99 SGG ), für die es an der Zuständigkeit des Senats als erstinstanzliches Gericht (§ 29 SGG ) fehlt ( vgl. BSG in SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 61/00 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin, 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00
    Insbesondere haben die vom Senat eingeholten Arbeitgeberauskünfte die langjährige Tätigkeit des Klägers als (Berufs) Kraftfahrer ohne Be- und Entladetätigkeit bzw. Kraftfahrer im Stadtverkehr (ungelernte Tätigkeit It. Fa. M KG ) und damit dessen Einordnung in den (oberen) Bereich der Anlerntätigkeiten ( vgl. hierzu auch BSG , Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 61/00 R -) durch das SG bestätigt.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus LSG Berlin, 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00
    Darüber hinaus ist die Klage auch deswegen unzulässig, weil der Rentenversicherungsträger bisher über einen Rentenanspruch nach neuem Recht noch nicht entschieden hat, ihm nach § 117 SGB 6, § 31 SGB 10 und gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG , § 1 SGG ) eine am neuen Recht orientierte Entscheidung zunächst vorbehalten ist (vgl BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 24/01 R = BSGE 90, 27 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 9).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin, 11.08.2004 - L 6 RJ 7/00
    Die hier angefochtenen Bescheide enthalten keine Entscheidung der Beklagten zu einem Rentenanspruch nach neuem Recht, insbesondere ist ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach §§ 43, 240 SGB VI n.F. auch nicht 'als Minus' in dem Anspruch auf eine Rente wegen EU bzw. BU enthalten, da es ein umfassendes Recht auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als solches nicht gibt (so bereits zum alten Recht hinsichtlich des Verhältnisses zwischen einer Rente wegen EU und einer solchen wegen BU: BSG , Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 9/01 R).
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