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   LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03   

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https://dejure.org/2005,27460
LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03 (https://dejure.org/2005,27460)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03 (https://dejure.org/2005,27460)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - L 4 RJ 42/03 (https://dejure.org/2005,27460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit; Beurteilung des Vorliegens von Berufsunfähigkeit anhand des "bisherigen Berufs" des Versicherten; Feststellung der sozialen Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit mit Hilfe des vom Bundessozialgericht (BSG) ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. nur BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, B 13 RJ 43/99 R, RegNr. 24877 [BSG-Intern], m.w.N. zur ständ. Rspr. des BSG, zitiert nach juris).

    Die Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der Versicherte - wie hier der Kläger - mindestens noch zu körperlich leichten Arbeiten in der Lage und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ungelernter Tätigkeiten verweisbar ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, B 13 RJ 43/99 R, RegNr. 24877 [BSG-Intern], zitiert nach juris).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Ausgangspunkt für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit ist danach der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (ständ. Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 15/82, SozR 2200 § 1246 Nr. 107).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Ausnahmsweise ist nach der insoweit einschlägigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit in den Fällen der Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, denn dann kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996, GS 2/95, SozR 3-2600, § 44 SGB VI Nr. 8, S. 26, 33, sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 19. August 1997, 13 RJ 39/96, SozR 3-2600, § 43 SGB VI Nr. 17, S. 59 f. sowie Urteil vom 24. Februar 1999, B 5 RJ 30/98 R, SozR 3-2600, § 44 SGB VI Nr. 12, S. 43).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Ausnahmsweise ist nach der insoweit einschlägigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit in den Fällen der Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, denn dann kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996, GS 2/95, SozR 3-2600, § 44 SGB VI Nr. 8, S. 26, 33, sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 19. August 1997, 13 RJ 39/96, SozR 3-2600, § 43 SGB VI Nr. 17, S. 59 f. sowie Urteil vom 24. Februar 1999, B 5 RJ 30/98 R, SozR 3-2600, § 44 SGB VI Nr. 12, S. 43).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Die Einäugigkeit des Klägers dürfte hier - wie etwa auch die Fälle der Einarmigkeit - als Regelfall einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung anzusehen sein (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 1995, 5 RJ 50/94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50; Urteil vom 19. August 1997, 13 RJ 85/96, zitiert nach juris).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 85/96

    Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente - Verweisung des Berufsunfähigen ohne

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Die Einäugigkeit des Klägers dürfte hier - wie etwa auch die Fälle der Einarmigkeit - als Regelfall einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung anzusehen sein (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 1995, 5 RJ 50/94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50; Urteil vom 19. August 1997, 13 RJ 85/96, zitiert nach juris).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03
    Ausnahmsweise ist nach der insoweit einschlägigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit in den Fällen der Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, denn dann kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996, GS 2/95, SozR 3-2600, § 44 SGB VI Nr. 8, S. 26, 33, sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 19. August 1997, 13 RJ 39/96, SozR 3-2600, § 43 SGB VI Nr. 17, S. 59 f. sowie Urteil vom 24. Februar 1999, B 5 RJ 30/98 R, SozR 3-2600, § 44 SGB VI Nr. 12, S. 43).
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