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LSG Berlin, 17.06.2003 - L 13 VG 7/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung für eine Implantatversorgung von Zähnen; Heilbehandlung nach einer Schädigungsfolge eines Opfers einer Gewalttat; Umfang der ambulanten zahnärztlichen Versorgung für Mitglieder der Krankenkassen; Abgrenzung Zahnersatz und zahnärztliche Behandlung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R
Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch - …
Auszug aus LSG Berlin, 17.06.2003 - L 13 VG 7/01
Seit 1. Juli 1997 wird als Ausnahme davon - bei Beibehaltung der Ausschlussregelung im Übrigen - eine Implantatversorgung von der Krankenkasse als Sachleistung gewährt, wenn seltene, vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vorliegen, in denen der implantatgestützte Zahnersatz Bestandteil einer medizinischen Gesamtbehandlung ist (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2012 - L 13 VG 26/11
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht
Denn die hier streitbefangene Frage eines Anspruchs auf eine Implantatversorgung nach § 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V.m. §§ 10 Absatz 1, 11 Absatz 1 Nr. 1, 18 c Absatz 3 i.V.m. Absatz 1 Satz 3 und 4 Bundesversorgungsgesetz (BVG) (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 17. Juni 2003 - L 13 VG 7/01) ist vor dem Hintergrund des Vortrages des Antragstellers nicht abschließend geklärt. - SG Hildesheim, 12.11.2009 - S 27 V 18/06 Das zur Leis-tungsberechtigung dem Grunde nach führende Ereignis, hier die Wehrdienstbeschädi-gung nach § 81 SVG, begründet bei der Versorgung der einhergegangenen Gesund-heitsbeeinträchtigungen nicht eine besondere Härte im Einzelfall, die sich aus den Vor-schriften des BVG ergibt (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2003, Az.: L 13 VG 7/01).