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LSG Berlin, 18.03.2005 - L 1 RA 14/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Voraussetzungen für das Bestehen eines fiktiven Anspruchs auf eine Versorgungszusage aus einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR; ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.01.2004 - S 3 RA 478/03
- LSG Berlin, 18.03.2005 - L 1 RA 14/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer …
Auszug aus LSG Berlin, 18.03.2005 - L 1 RA 14/04
Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist die Vorschrift im Hinblick auf deren Satz 2 darüber hinaus verfassungskonform ausdehnend dahin auszulegen, dass die Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nicht nur durch die tatsächliche Einbeziehung zu DDR-Zeiten bis zur Schließung der Versorgungssysteme (am 30. Juni 1990) bzw. danach aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften (Rehabilitierungsentscheidung) begründet wird, sondern auch dadurch, dass jemand aufgrund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 1. August 1991 gegebenen Rechtslage einen "Anspruch auf Versorgungszusage" nach den bundesrechtlich fortgeltenden leistungsrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme gehabt hätte (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 9. April 2002 ? B 4 RA 31/01 R ? = SozR 3?8570 § 1 Nr. 2 S 12/13 und ? B 4 RA 3/02 R ? = SozR 3 a.a.O. Nr. 7 S. 54, ständige Rechtsprechung). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Berlin, 18.03.2005 - L 1 RA 14/04
Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist die Vorschrift im Hinblick auf deren Satz 2 darüber hinaus verfassungskonform ausdehnend dahin auszulegen, dass die Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nicht nur durch die tatsächliche Einbeziehung zu DDR-Zeiten bis zur Schließung der Versorgungssysteme (am 30. Juni 1990) bzw. danach aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften (Rehabilitierungsentscheidung) begründet wird, sondern auch dadurch, dass jemand aufgrund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 1. August 1991 gegebenen Rechtslage einen "Anspruch auf Versorgungszusage" nach den bundesrechtlich fortgeltenden leistungsrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme gehabt hätte (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 9. April 2002 ? B 4 RA 31/01 R ? = SozR 3?8570 § 1 Nr. 2 S 12/13 und ? B 4 RA 3/02 R ? = SozR 3 a.a.O. Nr. 7 S. 54, ständige Rechtsprechung). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Berlin, 18.03.2005 - L 1 RA 14/04
Voraussetzung für den Anspruch auf Versorgungszusage war danach außer der Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen ? u.a. die des Ingenieurs ? (persönliche Voraussetzung), und der tatsächlichen Ausübung der entsprechenden Tätigkeit (sachliche Voraussetzung), dass es sich bei dieser Tätigkeit um eine solche in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb ? betriebliche Voraussetzung ? handelte (vgl. BSG-Urteile vom 9. April 2002 ? B 4 RA 41/01 R ? = SozR 3 a.a.O. Nr. 6 S. 40 und SozR 3 a.a.O. Nr. 7 S. 60).