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LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU); Anspruch auf Erwerbsminderungsrente als Minus des Anspruches auf eine Rente wegen EU; Fähigkeit zur Ausübung von vollschichtig körperlich leichten Arbeiten; Beurteilung des Restleistungsvermögens bei Vorliegen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 21.05.2003 - S 23 RJ 2651/01
- LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R
Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler
Auszug aus LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
Der Bestandskraft stünde auch nicht entgegen, dass die Beklagte zu einer erstmaligen Sachentscheidung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens ohnehin nicht befugt ist (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, B 4 RA 57/99 R), weil eine kompetenzwidrige Entscheidung der Widerspruchstestelle zwar rechtswidrig wäre, aber keine Nichtigkeit nach sich zöge. - BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R
Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des …
Auszug aus LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
Infolge dessen müssen für die geänderte Klage sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen, mithin auch die Zuständigkeit des LSG gegeben sein (BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1), die hier fehlt. - BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96
Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische …
Auszug aus LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
Auch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (dazu etwa BSG, SozR 3-2600 § 43 Nr. 17), wie ebenfalls von der Klägerin behauptet, die zumindest die Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit notwendig machen würde, ist nicht gegeben.
- BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R
Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten …
Auszug aus LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
Denn gemäß § 117 SGB VI und gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz, § 1 SGG) ist eine am neuen Recht orientierte Entscheidung zunächst der Beklagten vorbehalten (vgl zu diesem Gedanken auch BSG SozR 3-2600 § 307 b Nr. 9). - BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 2/93
Leistungsminderung - Rentenverordnung DDR
Auszug aus LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
Eine derartige Fallgestaltung (so genannte Katalogfälle) in der trotz vollschichtiger Leistungsfähigkeit im Einzelfall geprüft werden muss, ob Arbeitsplätze vorhanden sind (vgl. dazu BSG -Großer Senat- SozR 3-2600 § 44 Nr. 2), liegt nicht vor. - BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R
Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 26.01.2005 - L 6 RJ 38/03
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht ist auch nicht "als Minus" in dem Anspruch auf eine Rente wegen EU enthalten, da es ein umfassendes Recht auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als solches nicht gibt (so bereits zum alten Recht hinsichtlich des Verhältnisses zwischen einer Rente wegen EU und einer solchen wegen BU: BSG SozR 3-2600 § 101 Nr. 2).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2006 - L 1 RA 142/03 Der Senat brauchte sich deshalb nicht mit der Frage auseinander zu setzen, ob für eine Entscheidung auf der Grundlage des § 236 a SGB VI überhaupt die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen würden, insbesondere eine anfechtbare Verwaltungsentscheidung der Beklagten (vgl. zu den damit verbundenen Fragen in einem Fall der Rente wegen EU bzw. wegen verminderter Erwerbsfähigkeit LSG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2005, Az: L 6 RJ 38/03 sowie zuletzt BSG-Beschluss vom 16. März 2006, Az: B 4 RA 24/05 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2006 - L 1 R 403/05 Der Klägerin steht weder eine Rente wegen EU gemäß § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (a.F.) zu noch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI n.F ... Ob angesichts des noch unter der Geltung des alten Rechts (im August 2000) gestellten Antrags überhaupt eine Prüfung nach dem seit Januar 2001 geltenden neuen Recht der Erwerbsminderungsrenten zu erfolgen hat (vgl. zu den damit verbundenen Fragen LSG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2005, Az: L 6 RJ 38/03 sowie BSG-Beschluss vom 16. März 2006, Az: B 4 RA 24/05 B), kann dahinstehen.