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   LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00   

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https://dejure.org/2001,8361
LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00 (https://dejure.org/2001,8361)
LSG Berlin, Entscheidung vom 28.03.2001 - L 9 KR 203/00 (https://dejure.org/2001,8361)
LSG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2001 - L 9 KR 203/00 (https://dejure.org/2001,8361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsklage auf Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten; Verpflichtung der Krankenkassen zur Führung von Pflegesatzverhandlungen mit den zugelassenen Krankenhäusern; Sachleistungsprinzip; Abhängigkeit des Zahlungsanspruchs des Krankenhauses für eine stationäre ...

  • ecqmed.de Word Dokument

    Berliner Krankenhausstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 653
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00
    Wenn auch die Kostenübernahme für die Begründung des Anspruches zwischen Krankenhaus und Krankenkasse unter verwaltungspraktischen Gesichtspunkten in der Regel ausreichend sein wird, wird ein weitergehender Anspruch durch das Fehlen einer Kostenübernahme nicht ausgeschlossen (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S. 4).

    Weder durch die den Zahlungsanspruch zunächst auslösende Inanspruchnahme der Krankenhausleistungen durch den Versicherten noch durch eine - befristete oder unbefristete - Kostenübernahmeerklärung ist die Beklagte allerdings gehindert, (nachträglich bekannt gewordene) Einwendungen gegen die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung im Einzelfall vorzubringen und den Zahlungsanspruch des Krankenhauses damit zu Fall zu bringen (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S. 5; Nr. 3 S. 8 und 9; Nr. 4 S. 20; Urteil vom 17. Mai 2000 S. 6 UA).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00
    Der Krankenhausbehandlungs- und der Krankenhausüberprüfungsvertrag regeln u.a. die Voraussetzungen und Modalitäten der Zahlungspflichten der Krankenkassen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - S. 5 UA).

    Stellt sich die Entscheidung nachträglich - vollständig oder in einzelnen Teilen - als unrichtig heraus, ist die Krankenkasse nur dann nicht an die Entscheidung des Krankenhausarztes gebunden, wenn dieser vorausschauend ("ex ante') hätte erkennen können, dass die geklagten Beschwerden nicht die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung begründeten, de lege artis also eine Fehlentscheidung getroffen hat (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4 sowie BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 a.a.O.).

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00
    Stellt sich die Entscheidung nachträglich - vollständig oder in einzelnen Teilen - als unrichtig heraus, ist die Krankenkasse nur dann nicht an die Entscheidung des Krankenhausarztes gebunden, wenn dieser vorausschauend ("ex ante') hätte erkennen können, dass die geklagten Beschwerden nicht die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung begründeten, de lege artis also eine Fehlentscheidung getroffen hat (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4 sowie BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 a.a.O.).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2001 - L 9 KR 203/00
    Zwar gehört die Krankenhausbehandlung zu den Leistungen, für die außer in Notfällen ausdrücklich eine vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse zusätzlich zu der vertragsärztlichen Verordnung vorgeschrieben ist (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).
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