Rechtsprechung
LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei gleichzeitigem Bezug einer Unfallrente; Grobe Fahrlässigkeit durch unvollständige Angaben bei Ausfüllen eines Antragsformulars; Beurteilung der Erkenntnisfähigkeiten eines Antragstellers; Vertrauensschutz des ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.01.2003 - S 55 AL 1018/02
- LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03
Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, zitiert nach juris). - BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Auszug aus LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03
Die Kenntnis erstreckt sich sowohl auf diejenigen Tatsachen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit ergibt, als auch auf jene, welche in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X vorausgesetzt werden (vgl. dazu grundlegend BSG, Urteil vom 8. Februar 1996, 13 RJ 35/94, SozR 3-1300 § 45 Nr. 27). - BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - …
Auszug aus LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03
Nach einem Hinweis des Gerichts auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Februar 2004 (B 7 AL 94/02 R) zur Berücksichtigung der Unfallrente bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe bzw. zur Höhe des Grundfreibetrages hat die Beklagte den angefochtenen Bescheid durch zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Bescheid vom 9. Februar 2005 geändert. - BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R
Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der …
Auszug aus LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03
Den nicht im Ermessen der Beklagten stehenden Bescheid (vgl. § 330 Abs. 2 und Abs. 3 SGB III) an § 45 SGB X zu messen, stellt keine Umdeutung dar, sondern lediglich einen statthaften Austausch der Rechtsgrundlage; betroffen ist insoweit nur die Begründung des Bescheides, nicht aber der Entscheidungssatz (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, B 11 AL 85/99 R, SozR 3-4100 § 152 Nr. 9). - BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
Auszug aus LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03
Weil dieser Bescheid durch denjenigen vom 9. Februar 2005 lediglich geändert (und nicht ersetzt) wurde, bleibt der Bescheid vom 19. November 2001 maßgeblich für die Frage der Fristwahrung (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 1990, 7 RAr 28/88, SozR 3-1300 § 45 Nr. 1).