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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,12509
LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21 B ER (https://dejure.org/2021,12509)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2021 - L 14 AS 63/21 B ER (https://dejure.org/2021,12509)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2021 - L 14 AS 63/21 B ER (https://dejure.org/2021,12509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 938 Abs 1 ZPO, § 7 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ungeklärte Leistungsberechtigung - Vermögensberücksichtigung während der Corona-Pandemie - keine abschließende Klärung des erheblichen Vermögens - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b SGG, § 938 ZPO, § 67 SGB 2, § 7 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundpfandrecht - dingliche Sicherung - Verwertbarkeit - Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ungeklärte Leistungsberechtigung - Vermögensberücksichtigung während der Corona-Pandemie - keine abschließende Klärung des erheblichen Vermögens - ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Belastung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.06.2017 - 15 W 54/17

    Kosten der Beurkundung einer Grundschuld zur Absicherung darlehensweise gewährter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    Dies gilt für die im Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmten Gerichtskosten ebenso wie für Beurkundungs- und Beglaubigungskosten bezüglich Urkunden, die im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer nach dem Zweiten Buch vorgesehenen Leistung benötigt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 15 W 54/17 -, juris, m.w.N.; (Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 64 SGB X (Stand: 22.05.2020), Rn. 49).
  • BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nach §§ 1114, 1192 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit einer Grundschuld belastet werden und kommt daher auch für sich genommen als Sicherungsmittel in Betracht (BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09 -, Rn. 20, juris).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19

    Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung bzw. - wenn diese wegen notwendiger Ermittlungen im Eilrechtsschutzverfahren nicht durchführbar ist - eine Folgenabwägung erforderlich, die die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einstellt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2021 - L 28 KR 449/20

    Transportkosten-Richtlinien - Kostenerstattung - ärztliche Behandlungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    Eine Verpflichtung für zurückliegende Leistungszeiträume kommt nur ausnahmsweise bei sofortigem Nachholbedarf in Betracht, wenn also die Nichtgewährung in der Vergangenheit als gegenwärtige Notlage fortwirkt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - L 28 KR 449/20 B ER -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    Auch bei Vornahmesachen ist einstweiliger Rechtsschutz jedenfalls dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19

    Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    So können bei der Frage des Anordnungsgrundes möglicherweise auch finanzielle Mittel Berücksichtigung finden, die bei der materiellen Frage der Hilfsbedürftigkeit außen vor bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, juris Rn. 7; LSG Niedersachen-Bremen, a.a.O., Rn. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2021 - L 7 AS 5/21

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21
    Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass der von dem Antragsteller angeführte Vermögensfreibetrag von 60.000 Euro, der für die vorliegend zu prüfende Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 SGB II benannt ist, weder im Gesetzeswortlaut noch in dessen Begründung eine Stütze findet (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Januar 2021 - L 7 AS 5/21 B ER -, juris Rn. 17).
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